Samstag, 5. April 2003

Verdächtiger des Djerba-Attentats festgenommen

  • In Saudiarabien: Aber deutscher Haftbefehl gg Deutschen fehlt

Ein im Zusammenhang mit dem Djerba-Anschlag unter Terrorverdacht stehender Deutscher ist in Saudiarabien festgenommen worden. Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Nachricht, wonach das saudische Königshaus Anfang dieser Woche Berlin über die Festnahme informierte.

Der Duisburger Christian G.G. war im November aus Deutschland ausgereist. Da kein Haftbefehl gegen ihn vorliege und somit auch kein Auslieferungsantrag gestellt werden könne, sei zu befürchten, dass er wieder auf freien Fuß gesetzt werde, schreibt das Nachrichtenmagazin.

Der aus Polen stammende, zum Islam übergetretene deutsche Staatsbürger G. war im Zusammenhang mit dem blutigen Anschlag auf eine Synagoge der tunesischen Urlauberinsel Djerba am 11. April 2002 kurzzeitig festgenommen worden. Der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stützte sich vor allem auf ein zufällig von Ermittlern abgehörtes Telefongespräch, das der mutmaßliche Attentäter Nizar Nawar wenige Stunden vor dem Anschlag mit G. in Duisburg führte. Nawar verbrannte vermutlich in dem mit Flüssiggas beladenen Lastwagen, der an der Synagoge explodierte. Unter den 21 Toten waren 14 deutsche Urlauber.

Im November war G. zusammen mit seiner Frau und seinen vier Kindern überraschend ausgereist. G. sei vom Bundeskriminalamt so lückenhaft überwacht worden, dass seine Ausreise erst zwei Wochen später bemerkt worden sei, hieß es damals. Die Ausreise habe nicht verhindert werden können, da der vorliegende Tatverdacht nicht für einen Haftbefehl ausgereicht habe, hatte die Bundesanwaltschaft erklärt.

Der "Spiegel" berichtete, dringende Bitten der deutschen Behörden, in Riad ermitteln zu dürfen, seien nicht einmal beantwortet worden. Nun befürchteten Sicherheitsexperten, dass G. wegen des Fehlens eines Haftbefehls und Auslieferungsantrags laufen gelassen werde. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Hartmut Schneider, bestätigte, dass weiterhin kein Haftbefehl gegen G. bestehe, da die bisherigen Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht begründeten. Die Ermittlungen dauerten aber.

Möglich ist laut "Spiegel" auch, dass die Saudis dem Drängen der USA nachgeben, ihnen G. zu übergeben. Die US-Behörden hielten G., der in Afghanistan zeitweise mit Osama bin Laden in einem Wohnkomplex gelebt habe, für einen hochrangigen El-Kaida-Mann.

5.4.2003 17:28