EU sagt Wildwuchs von "functional food" den Kampf an
- Schärfere Auszeichnungspflichten für funktionelle Nahrung
Mit einem "Offenbarungseid" für Lebensmittelhersteller will die EU-Kommission dem Wildwuchs von so genanntem functional food den Kampf ansagen. Schlankmacher oder angeblich das Immunsystem stärkende Produkte sollen künftig nur noch als solche beworben werden dürfen, wenn ihre Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist. "Es gibt viele schwarze Schafe auf dem Markt", sagte Beate Gminder, Pressesprecherin von EU-Gesundheits- und Konsumentenschutzkommissar David Byrne.
Mit einer langen Liste will die Brüsseler Behörde minutiös auflisten, welche bestimmten Lebensmitteln zugeschriebene Wirkungen jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Hingegen werde man etwa weiterhin behaupten können, dass Kalzium die Knochenstruktur stärke, betonte Gminder. Ebenso will die EU-Kommission genau definieren, wann man Lebensmittel tatsächlich als fett-, zucker- oder salzarm einstufen dürfe. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag soll im Mai oder Juni vorgestellt und frühestens im Jahr 2005 europäisches Gesetz werden.
Kennzeichnungspflicht ab nächstes Jahr
Ab Anfang 2004 soll auch eine genauere Auszeichnungspflicht für Inhaltstoffe von Nahrungsmitteln eingeführt werden. Dies ist laut Gminder vor allem für Allergiker von Bedeutung. Bisher habe man nämlich Inhaltstoffe nur auf der Packung anführen müssen, wenn sie mindestens 25 Prozent des Produkts ausmachten. Bereits am 1. Juni dieses Jahres tritt eine genauere Auszeichnungspflicht für Fleisch in Kraft. Sie soll es den Konsumenten ermöglichen, die Zusammensetzung von tierischen Produkten zu prüfen - so ist nun eine Aufgliederung nach Muskelfleisch, Innereien und Fett notwendig.
Eine Verschärfung der Auszeichnungspflichten sei auch bei genetisch veränderten Nahrungsmitteln (GMO) geplant, hieß es. Die entsprechende Richtlinie wird im Juni in zweiter Lesung im Europäischen Parlament behandelt. "Zwar sagen uns alle wissenschaftlichen Analysen, dass kein Risiko besteht, wenn man GMOs isst, aber wir haben die Pflicht, den Bürgern zu sagen, was drin ist", sagte die EU-Beamte.
Auch Hinweise auf gentechnische Manipulationen
Anders als nach geltendem EU-Recht sollen künftig auch gentechnisch veränderte Ingredienzien von Nahrungsmitteln als solche ausgewiesen werden, auch wenn der Gen-Anteil im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist. Dass die Kennzeichnungspflicht ab einem Anteil von 0,9 Prozent an GMOs gelten soll, erklärt Gminder damit, dass bei einem niedrigeren Schwellenwert ein Nachweis der Gen-Freiheit nur noch schwer zu erbringen wäre. Es gebe nämlich in allen Lebens- oder Futtermitteln Verunreinigungen: "Wenn der Wert bei 0,1 Prozent läge, würde die Industrie alles als GMO auszeichnen, weil die Tests zu schwierig wären."
Ein Importstopp für GMOs aus den USA sei dagegen nicht aufrecht zu erhalten, da die Welthandelsorganisation (WTO) dies nur beim Vorliegen von sachlichen Gründen erlauben würde, sagte Gminder. Tatsächlich gebe es aber keine Studien, die die Schädlichkeit von genetisch veränderten Lebensmitteln bewiesen. Dagegen habe man für US-Geflügel - weil es zur Desinfektion in Chlorbleiche getaucht werde
- und Hormonfleisch aus gesundheitlichen Gründen sehr wohl ein Einfuhrverbot verhängt. "Aber nur zu sagen, dass es unsere Verbraucher nicht wollen, das reicht nicht", betonte Gminder.
Schließlich will die auch für Tierschutz zuständige Behörde, auf die insgesamt 40 Prozent der gesamten EU-Gesetzgebung entfallen, bis Sommer auch eine neue Richtlinie für Tiertransport vorlegen. Dabei soll laut Gminder allerdings die Reduktion der Transportzeiten nicht im Vordergrund stehen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten nämlich, dass die Transportbedingungen für das Wohlergehen der Tiere wichtiger seien als die Dauer der Fahrt. Nicht zuletzt deswegen, weil die geltende Richtlinie "sowieso keiner einhält", solle künftig strikter definiert werden, wer Tiertransporte durchführen darf.
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