Mittwoch, 2. April 2003

EU-Kommission: Defizitverfahren gegen Frankreich

  • 3,1% Neuverschuldung 2002 ohne außergewöhnliche Umstände
  • 2003: Anstieg auf 3,4% befürchtet

Die EU-Kommission hat 2. April den ersten Schritt gegen Frankreich für ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits gesetzt. 2002 habe die Neuverschuldung 3,1 Prozent erreicht und sei damit über dem Grenzwert von 3,0 Prozent gelegen, heißt es in dem 13-seitigen Bericht über die Finanzlage des Landes. Auch habe es keine außergewöhnlichen Umstände oder eine Rezession gegeben, die ein so hohes Defizit rechtfertigen würden.

Als nächsten Schritt dürfte die EU-Kommission den EU-Finanzministern empfehlen, das Defizitverfahren zu beschließen. Erst nach deren Beschluss ist das Verfahren endgültig in Kraft, zugleich würden die Finanzminister Frankreich zu ergreifende Maßnahmen "empfehlen".

Frankreich dürfte auch den Defizit-Grenzwert von drei Prozent nicht nur kurzfristig übersteigen, hält der Bericht der EU-Kommission fest. Heuer dürfte der Abgang nach Ankündigungen der französischen Behörden 3,4 Prozent des BIP erreichen. Außerdem dürfte die Gesamtverschuldung über den Grenzwert von 60 Prozent des BIP steigen.

Seit 1999 gebe es in Frankreich kaum mehr Bemühungen um eine Konsolidierung des Haushaltes, kritisiert die EU-Kommission. Zwei Drittel des aktuellen Defizits seien auf Maßnahmen der Regierung, ein Drittel auf die aktuelle Wirtschaftsflaute zurückzuführen. Frankreich habe bereits eine Frühwarnung wegen zu hohen Defizits erhalten, habe aber bisher keine ausreichenden Gegenmaßnahmen ergriffen.

2.4.2003 12:04