Pensionsreform trifft auch die "Hackler"
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Die Details: Was sich für alle ändert
Immer mehr traurige Details werden zur Pensionsreform bekannt: Trotz der Sonderregelung für die so genannten Hackler wird auch diese Pensionsgruppe bei Einschnitte hinnehmen müssen. SPÖ und Grüne drohen der Regierung sogar mit einer Verfassungsklage!
Die Hacklerregelung sichert Personen mit sehr langen Versicherungszeiten vorläufig die Möglichkeit, mit 55 oder 60 Jahren in Frühpension zu gehen. Auch der Steigerungsbetrag soll nicht gesenkt werden, der für die Pensionshöhe bestimmend ist.
80 Prozent der Bemessungsbasis als absolute Höchstgrenze für die Pensionsleistung und höhere Abschläge machen den effekt langer Versicherung aber zunichte.
Durchrechnung bringt massive Kürzungen
Mit der Ausdehnung des Durchrechnungszeitraums kommt für die Bemessung der Pensionshöhe den so genannten "Aufwertungsfaktoren" entscheidende Bedeutung zu. Sozialforscher Bernd Marin nennt die geplante lebenslange Durchrechnung ohne Verbesserung der Aufwertungsfaktoren "kalte Enteignung". Tatsächlich werden lange zurückliegende Beiträge im derzeitigen System massiv entwertet.
Geldverlust im Geheimen
Der Hintergrund ist schnell erklärt: Wer 1970 100 Euro verdient hat, hätte dafür im Vorjahr allein auf Grund der seither erfolgten Mindestlohn-Erhöhung 575 Euro bekommen, also das 5,75-Fache. Mit diesem Faktor müssten auch die damals erworbenen Pensionsansprüche multipliziert werden. Der tatsächliche Multiplikator für das Jahr 1970 liegt allerdings nur bei rund 3,57. Vor 32 Jahren verdiente 100 Euro wären bei der Pensionsbemessung also nur 375 Euro wert, um 200 Euro weniger als laut Tariflohnindex.
Im derzeitigen Pensionssystem wird diese Benachteiligung alter Beitragsleistungen dadurch ausgeglichen, dass die Pension nur aus den besten 15 Jahren berechnet wird. Je länger dieser Durchrechnungszeitraum wird, desto wichtiger wird allerdings die Aufwertung, da bei der Pensionsbemessung dann auch "schlechte Jahre" zählen. Bei der laut Pensionsreform bis 2028 vorgesehenen 40-jährigen (also de facto lebenslangen) Durchrechnung wird die Aufwertung entscheidend.
Einbußen letztlich bis 25 Prozent
Laut Helmut Ivansits, Leiter der AK-Abteilung Sozialversicherung, drohen im Vollausbau (ab 2028) Einbußen von 25 Prozent. Bis dahin könne von einem Prozent Minus pro Jahr ausgegangen werden, meinte Ivansits gegenüber der APA. Aber auch wenn wie im obigen Beispiel der Tariflohnindex zur Aufwertung herangezogen würde, hätte dies nach Angaben der AK noch Einbußen von rund acht Prozent zur Folge.
Dass die Pensionsreform ohne eine Änderung bei der Aufwertung alter Beiträge beschlossen wird, kann sich Ivansits nicht vorstellen. Schlichtweg "vergessen" wurde eine derartige Regelung im Gesetzesentwurf des Sozialministeriums aber offenbar nicht. Denn im Vorentwurf zur Pensionsreform war sehr wohl an einen neuen Aufwertungsmodus gedacht worden. Dieser Passus wurde aber gestrichen.
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