Mittwoch, 2. April 2003

Gusenbauer fordert Änderungen bei Politikerpensionen

  • Haupt macht Kehrtwende! Das ist noch nicht der Schlusspunkt

Länger arbeiten, weniger Pension - soweit der Reformplan der Regierung. SPÖ & Grüne drohen mit einer Verfassungsklage! Außerdem sagt der SPÖ-Chef: "Ich bin erschüttert, dass man einen Entwurf zur Pensionsreform vorlegen kann, die diejenigen, welche die höchsten Pensionen überhaupt beziehen, nämlich die Politiker, überhaupt nicht einbezogen sind." Überraschende Kehrtwende von Vizekanzler Haupt, der die Reform präsentiert hat: Er kündigte an, dass "der Schlusspunkt" für die FPÖ noch nicht erreicht sei.

Die Forderung von SP-Chef Gusenbauer: "Für all jene Politiker, die nach dem alten Schema in Pension gegangen sind oder noch gehen werden, muss es unbedingt Änderungen geben." Gusenbauer weiter: Man dürfe nicht glauben, dass man hier im Parlament über Regelungen abstimmen kann, die zwar alle anderen, einen selbst aber nicht betreffen: "Ich halte das für höchst unmoralisch und für ein unerträgliches Sittenbild."

Weiters führte Gusenbauer aus, dass all jene, die heute in das Pensionssystem einzahlen, doppelt zahlen. Denn einerseits müssen sie Beiträge entrichten, die im Umlageverfahren als Pensionen für die Menschen ausbezahlt werden, die bereits in Pension sind und andererseits werden sie dazu gedrängt, für die Selbstvorsorge Beiträge zu leisten. Die Regierung wolle ab nächstem Jahr jährlich 150 Millionen Euro für die dritte Säule des Pensionssystems ausgeben, so Gusenbauer. Der Hintergedanke dabei sei, das öffentliche Pensionssystem zu kürzen und die Privatvorsorge zu propagieren, die über das Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird.

SPÖ droht mit dem Verfassungsgericht!
Sollte es nicht gelingen, die Pensionsreform in der vorgelegten zu entschärfen, tritt die SPÖ nach der Beschlussfassung im Parlament den Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Diesen Präsidiumsbeschluss gab Gusenbauer Mittwochmittag in bekannt. Dem Wunsch der Grünen, sich dieser Verfassungsklage anzuschließen, werde er gerne nachkommen.

Nicht vom Tisch ist die Idee eines Volksbegehrens Darüber werde man aber erst nach Vorliegen der Reform in der dann beschlossenen Fassung beraten. Gusenbauer gab vor allem zu bedenken, dass der Innenminister den Termin des Auflegens eines Begehrens festsetze und ihm dafür eine Frist von sechs Monaten und drei Wochen zur Verfügung stehe. Das Volksbegehren könnte also auch erst lange nach dem Reformbeschluss zur Eintragung aufgelegt werden.

Eines machte Gusenbauer aber schon jetzt klar: Sollte sich die SPÖ zur Abhaltung eines solchen Volksbegehrens entschließen, werde man von der Bevölkerung nicht eine Unterschrift gegen das Regierungsmodell erbeten, sondern vielmehr um Unterstützung des SPÖ-Pensionsmodells bitten.

Insgesamt halte die SPÖ die von der Regierung vorgelegte Reform für weder nachhaltig noch sozial gerecht. Es handle sich um ein "reines Pensionskürzungsmodell", das die bestehenden Ungerechtigkeiten sogar noch verstärke. Eine Verfassungsklage würde die SPÖ an folgenden drei Punkten festmachen: Erstens an den Abschlagszahlungen, Zweitens an der Aufhebung des separaten Frauenpensionsalters und Drittens an der Betroffenheit jener, die bereits "Opfer" der letzten Pensionsreform 2000 wurden und deren Pensionsantrittsalter nun erneut erhöht werde.

2.4.2003 13:54