Mittwoch, 2. April 2003

Taximord-Prozess: Weitere Gutachter am Wort

  • Psychologischer Sachverständiger: Alles ist möglich

Das psychologische Gutachten zum Beschuldigten Peter Heidegger aus Gmunden sowie jenes eines Entlastungszeugen standen am 2. April im Mittelpunkt des Geschworenenprozesses. Es geht um den Mord an der Taxilenkerin Claudia Deubler vor mehr als neun Jahren. Fazit: Ein falsches Geständnis des Angeklagten ist ebenso möglich wie eine nicht der Realität entsprechende Erinnerung des Zeugen Daniel N., der seinen damaligen Freund der Blutttat beschuldigt.

Heidegger sei zur Tatzeit voll zurechnungsfähig, aber auch emotional labil und leicht depressiv gewesen, sagte Gutachter Bernhard Mitterauer. Eine durch die Verhaftung posttraumatische Belastungsreaktion und ein damit verbundenes Geständnis unter autoritärem Druck schloss der Sachverständige aus.

Heidegger - der vor dem Gutachter das letzte von fünf inzwischen widerrufenen Geständnissen abgelegt hat - habe den Tathergang ausschließlich in eigenen Worten aber nicht ganz flüssig widergegeben. Dass es möglich sei, einen Menschen so ein detailliertes Geständnis durch mehrmaliges Wiederholen einzureden, sei ebenso wenig auszuschließen wie eine Selbstbeschuldigung unter starkem Druck. "Möglich ist sehr viel, wenn es vielleicht auch eher selten vorkommt", so Mitterauer.

Der im Oktober 1994 untersuchte Zeuge Daniel N. habe nicht zwischen Realität und Fantasie unterscheiden können, meinte der Gutachter weiter. Der schwer Drogen abhängige und in seiner Persönlichkeitsentwicklung schwer gestörte damals 16-Jährige sei zurechnungsunfähig gewesen. Bei einem weiteren Gespräch drei Jahre später habe sich gezeigt, dass N. die Realitätskontrolle wieder erlangt und sich sein Zustand stabilisiert habe. Große Probleme hätte er jedoch gehabt, den damaligen Tatzeitort einzuordnen. Die Glaubwürdigkeit seiner Schilderungen müsse durch die übrige Beweisführung geprüft werden. "Seine Aussage kann genauso gut wie falsch sein", fasste Mitterauer zusammen.

2.4.2003 12:41