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Die künftigen Pensionisten werden weniger Geld zur Verfügung haben. Die geplante Pensionsreform wird ihnen zum Teil kräftige Einbußen bringen. Laut dem verschickten Begutachtungsentwurf dürfte der "kumulative Pensionsverlust" im Jahr 2004 durchschnittlich rund 13,5% betragen. Im Jahr 2005 wird er mit 14,5%, im Jahr 2006 mit rund 15,5% angenommen. Im Jahr 2007 wird die durchschnittliche Pensionsminderung bei 16,5% liegen.
"Ein Teil dieser kumulativen Pensionseinbuße kann durch den quasi 'erzwungenen' späteren Pensionsantritt kompensiert werden", heißt es in dem Begutachtungsentwurf. Ausschlaggebend für diese Einbußen sind die Senkung des Steigerungsbetrages von 2,0 auf 1,78 Prozent, die Erhöhung der Zu- bzw. Abschläge von 3 auf 4,2 Prozent, die Verlängerung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre sowie die Nicht-Valorisierung im ersten Pensionsbezugsjahr.
Frühpensionen
Die Frühpension wird bis Oktober 2009 abgeschafft, sieht der Begutachtungsentwurf der schwarz-blauen Regierung vor. Laut Zeitplan beginnt die Erhöhung des vorzeitigen Pensionsantrittsalters im Juli 2004. Sie wird dann von derzeit 56,5 Jahren (Frau) und 61,5 Jahren (Mann) um vorerst zwei Monate erhöht. Das bedeutet ab Juli 56 Jahre und acht Monate (Frau) bzw. 61 Jahre und acht Monate (Mann). Die weiteren Schritte erfolgen in unregelmäßigem Ausmaß.
Im Oktober 2004 erfolgt noch einmal eine Erhöhung des Antrittsalters um zwei Monate auf 56 Jahre und zehn Monate bzw. 61 Jahre und zehn Monate. 2005 ist dann in den ersten beiden Quartalen eine Anhebung um je einen Monat vorgesehen. Ab dem dritten Quartal beginnt eine regelmäßige Erhöhung um zwei Monate pro Quartal. Im Oktober 2009 sollen so der Gleichklang mit dem Regelpensionsalter von 60/65 Jahren und die Abschaffung der Frühpension erreicht sein.
Steigerungsbeiträge erst seit 2000 bei zwei Prozent
Die Steigerungsbeiträge für jedes Pensionsbeitragsjahr werden ab 2004 laut Begutachtungsentwurf der schwarz-blauen Regierung von derzeit zwei auf 1,78 Prozent sinken. Damit werden die 80 Prozent Bemessungsgrundlage für die Höchstpension nicht bereits mit 40 Beitragsjahren, sondern erst mit 45 Jahren (exakt 80,1 Prozent) erreicht. Allerdings haben die zwei Prozent erst seit dem Jahr 2000 gegolten, vorher waren die Sätze unterschiedlich und auch niedriger.
So hatte ab 1956 - dem Inkrafttreten des ASVG - der Steigerungsbeitrag für die ersten 360 Monate - also für die ersten 30 Arbeitsjahre - 1,9 Prozent betragen. Ab dem 31. Arbeitsjahr wurde er auf 1,5 Prozent gesenkt. Das bedeutete, dass die 80 Prozent erst nach 45,3 Jahren erreicht wurde.
Ab September 1996 wurden dann für die ersten 30 Jahre 1,83 Prozent genommen, und ab dem 31. Jahr wurden 1,675 Prozent verrechnet. Auf 80 Prozent kam man nach 45 Arbeitsjahren (genau nach 44,955 Jahren).
Ab 2000 gab es dann eine Steigerung auf generell 2,0 Prozent für jedes Versicherungsjahr. Die Unterteilung in erste 30 Jahre und nachfolgende Zeiten gab es nicht mehr. Die 80 Prozent erreichte man damit schon nach 40 Jahren.
Die Beamten fühlen sich überrollt
Die Pensionsreform betrifft auch die bisher für sie geltenden Regelungen. Auch bei ihnen wird eine 40-jährige Durchrechung eingeführt. Somit wird das tatsächliche Pensionsalter von derzeit 59,6 Jahren künftig bei 65 Jahren liegen. Die Abschläge bei Frühpension werden auf 4,2% erhöht. Maximalpension gibt´s erst mit 45 Versicherungsjahren - statt bisher mit 40 Jahren.
Hacklerregelung fortgeschrieben
Fortgeschrieben wird die so genannte Hacklerregelung. Bis Ende 2005 können Arbeitnehmer mit langer Versicherungsdauer (Männer 45, Frauen 40 Jahre) weiterhin mit 60 bzw. 55 Jahren in Rente gehen. Danach gibt es die Regelung zwar fünf weitere Jahre, jedoch steigt das Antrittsalter auf 61,5 bzw. 56,5 Jahre. Letzterer Vorschlag stammt von der ÖVP. Die Freiheitlichen lehnen die Anhebung um 18 Monate ab und wollen sie wegverhandeln, auch wenn künftig Zeiten der Kindererziehung und des Präsenzdienstes als Beitragsmonate gewertet werden.
Änderungen bei Abschlägen
Änderungen gibt es auch bei den Abschlägen. Der Malus soll künftig 4,2 Prozent (bisher drei Prozent) pro Jahr eines vorzeitigen Antritts betragen und ist von der jeweils erzielten Bruttopension abzuziehen. Der Bonus wird analog auf 4,2 Prozent erhöht. Die Deckelung liegt bei 15 Prozent. Erfreuliches gibt es für jene Personen, die ihre Schul- und Studienphase als Ersatzzeiten nachgekauft haben und durch die Erhöhung des Antrittsalters nun doch nicht vorzeitig in Pension gehen können. Sie erhalten die Beträge rückerstattet, sofern sie sich nicht ohnehin pensionserhöhend auswirken.
Weiterhin "Blocken" bei Altersteilzeit
Einen kleinen Erfolg verbuchte die FPÖ bei der Altersteilzeit (künftig maximal 5 statt 6,5 Jahre). Die Möglichkeit des Blockens (erste Hälfte Vollzeit, zweite Hälfte keine Betätigung) bleibt nun doch bestehen - allerdings nur, wenn der Unternehmer eine Ersatzkraft einstellt. Dies ist übrigens auch die Voraussetzung, dass der Dienstgeber die volle Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice erhält. Ist dem nicht der Fall, werden die Zuschüsse um 50 Prozent reduziert. Weiter warten heißt es auf ein einheitliches Pensionsrecht. Die entsprechenden Arbeiten dazu starten erst im Herbst.
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