Montag, 31. März 2003

Steuerreform: Pläne sind in Begutachtung

  • 2004: 500 Mio. Entlastung - 2005: 2,5 Mio. geplant

Das Finanzministerium hat am Montag die Steuerreform-Pläne der Regierung zur Begutachtung ausgeschickt. Der Entwurf sieht eine Nettoentlastung in zweiten Schritten im Umfang von drei Milliarden Euro vor. In einem ersten Schritt sollen die Steuerzahler 2004 um 500 Mio. Euro entlastet werden, der zweiten Schritt ist für 2005 geplant. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 18. April.

Als Schwerpunkte der Steuerreform wird die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen angeführt. Durch die Anhebung des allgemeinen Absetzbetrages sowie die Veränderung der Einschleifregelung sollen Bruttojahreseinkommen bis 14.500 Euro steuerfrei gestellt werden. Darüber liegende "geringe Einkommen" sollen zumindest entlastet werden.

Nicht entnommen Gewinne begünstigt
Für nicht entnommene Gewinne soll ein begünstigter Steuersatz (halber Durchschnittsteuersatz, mindestens jedoch 20 Prozent) eingeführt werden. Damit soll die Eigenkapitalbildung von für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gefördert werden. Bei nachträglichem Absinken des Kapitals (ausgenommen durch Verluste) kommt es zur Nachversteuerung.

Verstärkte "ökologische Komponente
Eine Verstärkung der "ökologischen Komponente" im Steuersystem soll durch die Einführung einer Kohleabgabe, die Anhebung der Erdgasabgabe (+ 6,6 Cent) sowie die Erhöhung der Mineralölsteuer erfolgen. Bei der Mineralölsteuer war bisher geplant, diese für schwefelarmes Benzin um einen Cent pro Liter und für schwefelarmen Diesel um zwei Cent pro Liter zu erhöhen. Für nicht entschwefelte Kraftstoffe soll die Erhöhung um je 1,5 Cent höher ausfallen.

31.3.2003 18:41