Experten zur Pensionsreform: Mutig, aber zu schnell!
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Ungerecht, reine Geldbeschaffung
"Mutig und weitreichend", aber überfallsartig - so beurteilen Experten die Pensionsreform, die präsentiert wurde. Die Regierungsparteien haben sich auf einen Begutachtungsentwurf für das Budgetbegleitgesetz geeinigt. Zentraler Punkt dabei ist die Pensionsreform. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer nun doch erst ab 1. Juli 2004 abgeschafft, jene wegen langer Arbeitslosigkeit ab 1.1. durch ein Altersübergangsgeld ersetzt. PLUS: Rechenbeispiele zur Pension Neu (Kasten rechts)!
Dafür startet bereits mit Beginn kommenden Jahres die längere Durchrechnung für die Pensionshöhe, und auch die Senkung des Steigerungsbetrags von zwei auf 1,78 Prozent tritt etwas überraschend in nur einem Schritt bereits am 1.1.2004 in Kraft, sollte sich in der vierwöchigen Begutachtungsfrist nichts ändern.
Abschaffung der Frühpension erfolgt in mehreren Schritten
Die Abschaffung der Frühpension erfolgt in mehreren Schritten. 2004 ab Jahresmitte gibt es eine Erhöhung um vier Monate, 2005 um sechs Monate und in den Jahren 2006 bis inklusive 2009 um je acht Monate. Ab diesem Zeitpunkt liegt das Pensionsantrittsalter einheitlich bei 60 Jahren für Frauen und 65 bei Männern.
Hacklerregelung fortgeschrieben
Fortgeschrieben wird die so genannte Hacklerregelung. Bis Ende 2005 können Arbeitnehmer mit langer Versicherungsdauer (Männer 45, Frauen 40 Jahre) weiterhin mit 60 bzw. 55 Jahren in Rente gehen. Danach gibt es die Regelung zwar fünf weitere Jahre, jedoch steigt das Antrittsalter auf 61,5 bzw. 56,5 Jahre. Letzterer Vorschlag stammt von der ÖVP. Die Freiheitlichen lehnen die Anhebung um 18 Monate ab und wollen sie wegverhandeln, auch wenn künftig Zeiten der Kindererziehung und des Präsenzdienstes als Beitragsmonate gewertet werden.
Neue Berechnungsbasis
Ebenfalls vorläufig durchgesetzt hat sich die Volkspartei, was die neue Berechnungsbasis angeht. Wurden bisher die 15 besten Jahre für die Pensionshöhe herangezogen, sollen es in Zukunft 40 Jahre und damit praktisch das ganze Erwerbsleben sein. Die Anhebung des Durchrechnungszeitraums um jährlich 12 Monate beginnt aber nicht wie von FPÖ und VP-Arbeitnehmern gewünscht erst 2009 sondern bereits 2004 und ist damit 2028 abgeschlossen. Bei der Senkung des Steigerungsbetrags geht es prinzipiell darum, dass künftig erst nach 45 Jahren (derzeit 40) die Maximal-Pension erreicht werden kann. Dass die Herabstufung von 2 auf 1,78 in einem Schritt erfolgt, ist für die Freiheitlichen nicht gegessen. Sie wollen eine Absenkung in fünf Stufen. Zumindest bei der Hacklerregelung bleibt bis 2005 alles beim Alten, dann ist eine analoge Adaptierung vorgesehen.
Änderungen bei Abschlägen
Änderungen gibt es auch bei den Abschlägen. Der Malus soll künftig 4,2 Prozent (bisher drei Prozent) pro Jahr eines vorzeitigen Antritts betragen und ist von der jeweils erzielten Bruttopension abzuziehen. Der Bonus wird analog auf 4,2 Prozent erhöht. Die Deckelung liegt bei 15 Prozent. Erfreuliches gibt es für jene Personen, die ihre Schul- und Studienphase als Ersatzzeiten nachgekauft haben und durch die Erhöhung des Antrittsalters nun doch nicht vorzeitig in Pension gehen können. Sie erhalten die Beträge rückerstattet, sofern sie sich nicht ohnehin pensionserhöhend auswirken.
Weiterhin "Blocken" bei Altersteilzeit
Einen kleinen Erfolg verbuchte die FPÖ bei der Altersteilzeit (künftig maximal 5 statt 6,5 Jahre). Die Möglichkeit des Blockens (erste Hälfte Vollzeit, zweite Hälfte keine Betätigung) bleibt nun doch bestehen - allerdings nur, wenn der Unternehmer eine Ersatzkraft einstellt. Dies ist übrigens auch die Voraussetzung, dass der Dienstgeber die volle Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice erhält. Ist dem nicht der Fall, werden die Zuschüsse um 50 Prozent reduziert. Weiter warten heißt es auf ein einheitliches Pensionsrecht. Die entsprechenden Arbeiten dazu starten erst im Herbst.
Unterschiedlichste Reaktionen auf Reformentwürfe
Die Reaktionen auf die Reformentwürfe waren erwartungsgemäß unterschiedlichst. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein betonte, dass man mit dem nun vorgelegten Begutachtungsentwurf "bereits ein schönes Stück des Weges" gegangen sei. Die Bundesregierung stehe voll hinter dem Entwurf, "er ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt". Sozialminister Herbert Haupt betonte hingegen, dass das Papier noch nicht die letzte Erkenntnis sei. Änderungen will er vor allem noch für Frauen schaffen, die von der Erweiterung des Durchrechnungszeitraums besonders stark betroffen wären. Bisher ist als einzige Maßnahme für Frauen vorgesehen, dass die Pensions begründenden Zeiten von 18 auf 24 Monate erstreckt werden.
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