Montag, 31. März 2003

Fahrräder: 92 % entsprechen nicht den Bestimmungen

  • Mehr als die Hälfte strampelt ohne Licht
  • Kaum ein Rad wird regelmäßig gewartet

Rund drei Millionen Österreicher sitzen regelmäßig am Bike. 92 Prozent aller Fahrräder entsprechen aber nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das ist das Ergebnis einer Erhebung des Instituts "Sicher Leben", Ende März vorgestellt wurde. Und ab 1. Juli gilt die neue Fahrradverordnung, die zumindest die Basis-Sicherheitsausstattung regelt. "Radfahrer müssen auch selbst was für ihre Sicherheit tun," erklärte Rupert Kisser, der Leiter von "Sicher Leben".

In der Fahrradverordnung sind vier Bereiche geregelt, so Armin Kaltenegger, Jurist vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Neben zwei unabhängigen und funktionierenden Bremsen muss der Drahtesel über eine Glocke und eine Beleuchtungseinrichtung verfügen. Weißes Licht nach vorne, rotes - auch blinkendes - nach hinten, beide fix mit dem Rad verbunden, sind weitere Vorschriften. Neben Pedalrückstrahlern sind ab 1. Mai auch ein roter Reflektor am Heck und ein weißer nach vorne vorgeschrieben. Außerdem müssen in jedem Rad zwei Speichenreflektoren angebracht sein.

Straßenrennräder sind ausgenommen
Ausgenommen von dieser Ausrüstungspflicht sind nur richtige Straßenrennräder. "Die Um- oder Nachrüstung ist in wenigen Minuten erledigt", so Kaltenegger. Trotzdem fehlten laut einer Kontrolle bei drei Viertel aller Drahtesel die weißen Rückstrahler. 65 Prozent hatten in den Speichen keine Reflektoren.

Viele Hobby-Radler hätten Angst davor, von einem Auto niedergestoßen zu werden, sagte Kisser. Dabei verunglücken 88 Prozent ohne Fremdeinwirkung. Den etwa 5.500 Verletzten im Straßenverkehr stehen 34.200 Freizeitunfälle gegenüber. Leichtsinn, Unachtsamkeit und schlechte Ausrüstung seien für diese Bilanz verantwortlich, hieß es. So waren im Vorjahr 55 Prozent bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs. Im Jahr 2000 waren es "nur" 47 Prozent gewesen.

Viele Räder nicht regelmäßig gewartet
"Räder sind oft richtige Kraxn", kritisierte Kisser. Kaum eines werde regelmäßig gewartet. Deshalb sollte auch die Exekutive vermehrt die Pedalritter und deren Transportmittel kontrollieren. Allerdings würden nach Ansicht der Experten schon Ermahnungen reichen. Die Strafen für fehlende Ausrüstung betragen derzeit mindestens sieben Euro.

Schon seit fast zwei Jahren dürfen nur noch Räder verkauft werden, die der neuen Verordnung entsprechen. In der Praxis sieht dies aber ganz anders aus, berichtete Kaltenegger. Immer noch würden "Gäule" verkauft, die nicht vorschriftsmäßig ausgestattet sind, warnte der Fachmann.

Wer sich nicht sicher ist, ob sein Rad richtig ausgestattet ist, kann im Rahmen von "Check & Ride" bei einem Fachhändler ein Pickerl machen lassen. Die Kosten richten sich dabei nach dem Arbeitsaufwand. (apa)

31.3.2003 12:51