Montag, 31. März 2003

Ambulanzgebühr fällt laut Rauch-Kallat am 1. April

  • Ausgleichende Regelungen für Frauen in der Pensionsreform

Das wird in den Budgetbegleitgesetzen festgehalten, sagte die Gesundheitsministerin. Dem Hauptverband bleibe es dann freigestellt, Ambulanzgebühren und Selbstbehalte im Gesundheitsbereich für kommendes Jahr festzusetzen. Bei der Einhebung von Selbstbehalten spricht sich Rauch-Kallat für eine leistungsbezogene Variante aus.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird ermächtigt, rechtzeitig eine Verordnung zu erlassen, damit die Krankenversicherungsträger einheitliche Selbstbehalte festlegen können. Wie diese Selbstbehalte aussehen sollen, ob ein Fixbetrag oder ein Prozentbetrag vorgesehen ist, bleibt offen. Sie sollen aber sozial gestaltet werden. Auf die finanzielle Lage sowohl der Versicherten als auch des Gesundheitssystems sei Rücksicht zu nehmen, heißt es in dem Begutachtungsentwurf.

Mit 1. Jänner 2004 ist auch die Harmonisierung der Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitern und Angestellten auf 7,3 Prozent vorgesehen. Darüber hinaus wird für alle Nicht-Arbeitsunfälle - also für solche in der Freizeit und im Haushalt - zusätzlich ein Betrag von 0,1 Prozent von allen Versicherten eingehoben. Zusätzlich zur Kasse gebeten werden die Pensionisten. Ihr Krankenversicherungsbeitrag wird mit 1. Jänner 2004 und dann nochmals 2005 um je 0,5 Prozentpunkte angehoben.

Grundsätzlich würden die Selbstbehalte ebenfalls in den Budgetbegleitgesetzen geregelt. Der Hauptverband müsse jährlich eine Verordnung erlassen, in der er festlege, ob und in welcher Höhe ein Beitrag im nächstfolgenden Kalenderjahr zu entrichten sei. Das umfasse ärztliche Hilfe, chirurgische oder konservierende Zahnbehandlung und auch Spitalsambulanz. Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten sei Bedacht zu nehmen. "Das heißt also, es wird eine soziale Gestaltung geben", so Rauch-Kallat.

In dem Interview hält die Ministerin zudem fest, sie wolle in der Pensionsreform für Frauen ausgleichende Regelungen verankern. Sie habe mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) und einer Expertinnengruppe Variationen zum 40-jährigen Durchrechnungszeitraum überlegt, "die dazu beitragen können, dass die Pensionsschere nicht größer, sondern kleiner wird". Eine Idee sei etwa, vom Berechnungszeitraum die Zeit abzuziehen, in der Kinderbetreuungsgeld bezogen werde. Das sei eine geschlechtsneutrale Regelung. Derzeit werde geprüft, ob diese Maßnahme verfassungsrechtlich gedeckt wäre.

Rauch-Kallat bestätigte gegenüber der "Wiener Zeitung", dass viele Menschen durch die Pensionsreform Einbußen erleiden würden. Man dürfe aber nicht vergessen, dass durch die Abfertigung neu die Zusatzpension steige. Diese würde die Pensionsrückgänge ausgleichen. Dazu komme der Ausbau der dritten Säule, also der privaten Pensionsvorsorge.

31.3.2003 10:14