Dienstag, 25. März 2003

Novelle des Urheberrechtsgesetzes passiert Ministerrat

  • AK: Recht auf Privatkopien von Musik muss erhalten bleiben
  • "Schutzmaßnahmen" für Werke im digitalen Zeitalter schaffen

Die Regierungsvorlage für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist planmäßig im Ministerrat abgesegnet worden. Bei der Regierungsvorlage handle es sich dabei "ausschließlich um Regelungen, die notwendig sind, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen", sagte dazu Günter Auer, Leiter der Urheberrechtsabteilung im Justizministerium, auf.

Nicht mehr enthalten sei jene Bestimmung zur Vervielfältigung von Werken, die im vergangenen Herbst bei der heimischen Medienwirtschaft auf Kritik gestoßen war. Dabei hatte es sich um einen Paragrafen zur Medienbeobachtung gehandelt. Festgehalten sei nun, dass von Zeitungsartikeln einzelne Kopien auf "analogen Trägern" zum eigenen Gebrauch hergestellt werden dürften, so Auer. Eine zusätzliche Bestimmung ermögliche die "entgeltliche" Verwertung von Artikeln, also etwa durch Medienbeobachtungsunternehmen.

"Schutzmaßnahmen schaffen"
Kernstück der EU-Richtlinie, die mit der Novelle nun in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist es, "Schutzmaßnahmen" für Werke im digitalen Zeitalter angesichts neuer Verbreitungsmöglichkeiten - etwa durch das Scannen und Mailen von Dokumenten und im Internet - zu schaffen. Daher gibt es laut Auer auch einige "völlig neue Regelungen", vor allem in Hinblick auf Kopierschutzmaßnahmen. So darf etwa künftig eine kopiergeschützte CD nicht "geknackt" werden - auch nicht von ihrem Besitzer, dem das Kopieren der Lieder zum privaten Gebrauch eigentlich erlaubt sei.

AK-Kritik an Bestimmungen
Die Arbeiterkammer (AK) kritisierte diese geplanten Bestimmungen: "Die Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern", so AK-Konsumentenschützer Harald Glatz in einer Aussendung. Hersteller könnten in Zukunft Sicherungskopien bei Software ebenso verhindern, wie das Abspielen von Musik-CD am PC. "Kommerzielle Urheberinteressen werden also zu Lasten der Interessen der Konsumenten gestärkt", kritisiert Glatz. Daher müsse Justizminister Dieter Böhmdorfer dafür sorgen, dass das Recht auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht "völlig ausgehöhlt wird".

Glatz forderte daher eine "Nachbesserung" der Novelle. Sie wird als nächstes an einen parlamentarischen Ausschuss verwiesen und voraussichtlich noch im Frühling im Parlament zur Abstimmung gebracht.

Weitere Informationen:

  • Arbeiterkammer-Website

    25.3.2003 15:22