Mittwoch, 26. März 2003

18 Jahre Haft: Urteil für Fortuyn-Mörder bestätigt

  • Berufungsgericht bestätigte erste Instanz
  • PLUS: Die Bilder des Mordes an Fortuyn (Kasten rechts)!

Der Mörder des niederländischen Rechtspopulisten Pim Fortuyn muss für 18 Jahre ins Gefängnis. Das hat ein Berufungsgericht in Amsterdam am Freitag entschieden. Die Richter bestätigten damit die Strafe der ersten Instanz gegen den Tierschutzaktivisten Volkert van der Graaf. 14 Monate nach dem Attentat des 34-Jährigen vom 6. Mai 2002 wies das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft zurück.

Der radikale Tierschützer war am 15. April von einem Amsterdamer Gericht wegen der Ermordung des Rechtspopulisten zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Haft plädiert hatte, hatte darauf hin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Etwas später auch die Verteidigung. Die Anwälte kritisierten unter anderem, dass das Gericht die besonders schweren Haftbedingungen van der Graafs nicht berücksichtigt habe.

Der heute 33-jährige Mann war unter anderem monatelang von Kameras überwacht worden. Van der Graaf hatte gestanden, den Rechtspopulisten am 6. Mai 2002 in Hilversum erschossen zu haben. (apa/ red)

26.3.2003 22:13