Donnerstag, 27. März 2003

GRÜNÖ wird einstweilige Verfügung bekämpfen

  • Publicity hat "dem Bekanntheitsgrad genützt"
  • Kurzbezeichnung GRUNÖ gerichtlich verboten (Kasten rechts!)

Die Liste "Grünes unabhängiges Österreich - Liste der EU-Opposition Gabriele Wladyka", der vom Landesgericht Wiener Neustadt die Verwendung der Kurzbezeichnung GRÜNÖ in der Werbung für die NÖ Wahl am Sonntag verboten worden ist, will die einstweilige Verfügung bekämpfen und sich daher an das Oberlandesgericht Wien wenden. Geprüft werde auch, "ob wir uns an den Grünen nicht schadlos halten können", sagte Wahlkampfleiter Günter Ofner in einem Pressegespräch in Wien.

Ihre Liste habe (ob der Diskussion um die Kurzbezeichnungen GRÜNE und GRÜNÖ, Anm.) "mit geringen Mitteln einen sehr großen Bekanntheitsgrad erreicht", sagte Wladyka. Die Grünen seien daran "nicht ganz unbeteiligt" gewesen. "Wir werden sehen, ob es etwas gebracht hat". Die Publicity habe "dem Bekanntheitsgrad genützt, ob es dem Wahlerfolg nützt, werden wir sehen", ergänzte Ofner.

Ziel sei "natürlich der Einzug in den Landtag. Wir sehen aber alles, was über ein Prozent ist, als Erfolg an", so Wladyka. Ausdrücklich betonte sie, dass ihre Liste am Sonntag "sehr wohl mit der Kurzbezeichnung" kandidiert. Es handle sich jedoch um einen "Begriff, den ich nicht mehr nennen darf", sagte Ofner. Auf Wahlwerbematerial hat die Liste nach der einstweiligen Verfügung die Kurzbezeichnung durchgestrichen.

27.3.2003 11:37