Mittwoch, 26. März 2003

NÖ Wahl: GRÜNÖ ersucht Bundespräsident um "Hilfe"

  • Einstweilige Verfügung ist "praktisch ein Werbeverbot"
  • Kurzbezeichnung GRUNÖ gerichtlich verboten (Kasten rechts!)

Die Liste "Grünes Unabhängiges Österreich - Liste der EU-Opposition Gabriele Wladyka", die am Sonntag bei der NÖ Landtagswahl landesweit kandidiert, aber laut einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wiener Neustadt ihre Kurzbezeichnung (GRÜNÖ, Anm.) nicht mehr bewerben darf, hat sich an Bundespräsident Thomas Klestil um "Hilfe" gewandt. Die Entscheidung bedeute "praktisch ein Werbeverbot", heißt es in einem Schreiben.

Wahlkampfleiter Günter Ofner verweist in dem Brief an Klestil darauf, dass die Kurzbezeichnung "natürlich auf allen unseren Wahlmaterialien draufsteht und wir vor der Wahl aus zeitlichen wie auch finanziellen Gründen keine neuen Flugblätter und Plakate mehr drucken lassen können". Die Liste halte die "Tatsache, dass einer ohnehin kleinen und finanziell schwachen Wahlpartei mit einer derartigen Entscheidung praktisch der Wahlkampf verboten wird, für mit den demokratischen Prinzipien des Republik Österreich unvereinbar".

Ofner weiter: "Sowohl die 21 Kreiswahlbehörden als auch die Landeswahlbehörde NÖ hat uns mit dieser Kurzbezeichnung zur Wahl zugelassen. Auf allen 1,3 Millionen Stimmzetteln und auch auf allen Wahlkundmachungen wird unsere Kurzbezeichnung aufscheinen. Nur wir dürfen sie nicht mehr erwähnen." Das sei, "laut Aussage der Wahlbeamten in der Landesregierung", ein in der Geschichte Österreichs einmaliger Vorgang.

Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer habe die Entscheidung des Landesgerichtes Wiener Neustadt für "rechtswidrig" erklärt, so Ofner. "Hier geht es um die Bezeichnung von Wahlparteien, und diese werden per Landtagswahlordnung geregelt", wird der Jurist in der Tageszeitung "Der Standard" (Mittwoch-Ausgabe) zitiert. Die Situation sei "pikant", da man davon ausgehen müsse, dass das Oberlandesgericht Wien die Verfügung aufheben werde.

26.3.2003 11:53