Pensionen: SPÖ will geplante Reform vor VfGH bringen
- SPÖ-Chef: "Jetzt sind alle verunsichert"
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SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer will die von der Regierung geplante Pensionsreform vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Konkret bekämpfen will er die neuerliche Erhöhung des Frühpensionsalters, das die schwarz-blaue Koalition schrittweise ab dem Jahr 2004 bis 2010 abschaffen will. Der Entwurf für das Budgetbegleitgesetz mit der Pensionsreform soll am Montag zur Begutachtung verschickt werden. Einige Details dazu waren aber bis zuletzt innerhalb der Koalition noch offen.
"Wenn das wie geplant kommt, werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und zum Verfassungsgerichtshof gehen", kündigt Gusenbauer in der Sonntag-Ausgabe des "Kurier" an. Der SPÖ-Vorsitzende ist überzeugt, dass der Vertrauensschutz für jene gebrochen würde, die von der Reform 2000 erfasst wurden. Damals wurde das Frühpensionsalter um eineinhalb Jahre auf 56,5 Jahre für Frauen und 61,5 für Männer erhöht. Die nun geplante neuerliche Erhöhung ist für Gusenbauer "nichts Anderes als den Menschen die Karotte vor die Nase zu halten und sie immer ein Stück weiter weg zu ziehen. Die größte Ungerechtigkeit ist, jemandem, der mit der Pension gerechnet hat, zu sagen, dass er wieder länger arbeiten muss." Eine Änderung dürfe vor allem bei langer Versicherungsdauer "erst ab 2005" in Kraft treten.
SPÖ-Chef: "Jetzt sind alle verunsichert"
Der SPÖ-Chef wirft der der ÖVP vor, das in den Sondierungen formulierte Ziel eines einheitlichen Pensionssystems nun aufgeschoben und die Menschen verunsichert zu haben. "Jetzt sind alle verunsichert: Jene, die die Änderungen treffen sollen und die Jungen." Gusenbauer warnt auch einer steigenden Arbeitslosigkeit. "Man weiß, dass am Arbeitsmarkt keine Entspannung in Sicht ist. Und da hat die Regierung nichts Anderes zu tun, als die Arbeitslosigkeit künstlich hochzutreiben. Es geht jetzt nur um Kürzungen. Viele werden erhebliche Einkommensverluste haben."
Volksbegehren zur Pensionsreform
Skeptisch ist Gusenbauer bezüglich des vom oberösterreichischen Landesparteichef Erich Haider vorgeschlagenen Volksbegehrens zur Pensionsreform, das kommende Woche im SPÖ-Präsidium diskutieret werden soll. "Wenn das Gesetz beschlossen ist, muss man sich im Klaren sein, dass man mit einem Volksbegehren gegen eine beschlossene Sache auftritt. Wirksamer ist es, den Verfassungsgerichtshof anzurufen", meint Gusenbauer.
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