Freitag, 28. März 2003

Pensionen: Verhandlungen beim Kanzler

  • Entwurf soll Montag in Begutachtung gehen

Um die Pensionsreform wird weiter heftig gerungen. Am Freitag Vormittag fanden sich unter anderen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Staatssekretär Alfred Finz und Sozialminister Herbert Haupt zu Gesprächen im Bundeskanzleramt ein.

Der Vizekanzler ließ deshalb sogar die Wahlkampf-Abschlusspressekonferenz der niederösterreichischen Freiheitlichen sausen. Über Ergebnisse der Verhandlungen gab es vorerst keine Informationen. Geplant war unverändert, das Budgetbegleitgesetz inklusive Pensionsreform am Montag in Begutachtung zu schicken.

Der Differenzen gibt es in Sachen Pensionen jedenfalls genug. Umstritten ist etwa die Fortsetzung der Hacklerregelung (bis 2009/10), die es Frauen mit 40 und Männern mit 45 Jahren Versicherungsdauer ermöglicht, bereits mit 55 bzw. 60 Jahren in Pension zu gehen. Hier will die ÖVP ab 2005 (bis dahin ist die alte Regelung ohnehin festgeschrieben) eine Aufstockung des Antrittsalters auf das derzeitige Frühpensionsalter von 56,5 bzw. 61,5 Jahren. Zudem sollen die Abschläge von 10,5 auf über 14 Prozent angehoben werden. Beide Maßnahmen werden von der FPÖ strikt abgelehnt.

Aber auch beim Hauptteil der geplanten Reform - der schrittweisen Abschaffung der Frühpension zwischen 2004 und 2009 - gibt es einige Unklarheiten. Denn vor allem seitens der Freiheitlichen und der ÖVP-Arbeitnehmer werden Übergangsfristen anvisiert. Die Freiheitlichen schlugen zuletzt vor, die Reform bei Männern erst für die Jahrgänge ab 1945, für Frauen ab 1950 wirksam werden zu lassen.

Eines der heikelsten Konfliktfelder ist schließlich der Start der verlängerten Durchrechnung für die Pensionshöhe. Von Regierungsseite geplant ist, die Anhebung des Durchrechnungszeitraums von derzeit 15 auf künftig 40 Jahre bereits im kommenden Jahr zu beginnen und damit bis 2028 abzuschließen. Die Arbeitnehmer-Vertreter wollen hingegen mit der jährlichen Steigerung um ein Jahr erst 2009 anfangen, was ein Ende 2033 bedeuten würde. Besonders problematisch ist die Durchrechnung über das ganze Arbeitsleben für Frauen mit Kindern, bei denen so in vielen Fällen auch Teilzeitjahre einbezogen würden. Als Ausgleich überlegt wurde unter anderem eine höhere Bemessung der Kinderbetreuungszeit bzw. diese von der Durchrechnung auszunehmen.

Schließlich ist auch die Neuregelung der Altersteilzeit umstritten. Klar ist, dass die Altersteilzeit künftig nur noch fünf statt bisher 6,5 Jahre in Anspruch genommen werden kann. Die ÖVP will zusätzlich die Möglichkeit des Blockens verbieten, die es bisher ermöglichte, die erste Phase der Altersteilzeit voll, die zweite dann aber gar nicht mehr zu arbeiten. Die FPÖ möchte diese Option hingegen beibehalten, da es in vielen Branchen keine Teilzeitmöglichkeiten gibt und so in eine Reihen von Fällen der Sturz in die Arbeitslosigkeit die Folge wäre.

Ebenfalls bis zuletzt unklar war, was mit jenen Personen passiert, die sich um teures Geld Pensionszeiten nachgekauft haben, jetzt durch die Erhöhung des Antrittsalters aber doch nicht in Rente gehen können. Überlegt wird, quasi als Entschädigung eine Pensionserhöhung durchzuführen.

28.3.2003 13:18