Donnerstag, 27. März 2003

Dreieinhalb Jahre Haft für Schladminger Geiselnehmer

  • Keine Verurteilung wegen Mordversuchs
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Dreieinhalb Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Zu diesem Urteil kamen die Geschworenen im Landesgericht Leoben am Donnerstagabend nach drei Prozesstagen. Der angeklagte Obersteirer hatte im Mai vorigen Jahres seine Familie einen Tag lang in seinem Wohnhaus festgehalten. Er wurde wegen mehreren Nötigungs- und Erpressungsdelikten verurteilt, vom Mordversuch - wegen der Schüsse auf seine Nachbarn - wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 22. Mai 2002 feuerte Alfred M. in Schladming mit einer Pumpgun auf seine Nachbarn, weil er sich nach eigenen Angaben über ihn geärgert hatte. Zuvor hatte er bereits zahlreiche Kracher gezündet. Anschließend zog sich der Obersteirer in sein Haus zurück. Dort soll er laut Anklage seine Frau und seine achtjährige Tochter den ganzen Tag über festgehalten haben.

Der Sohn von M. hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schule befunden. Gegen Mittag gelang es der Exekutive, mit dem Mann telefonisch Verbindung aufzunehmen. M. sprach plötzlich davon, er habe sein Frau im Keller erschossen, was sie allerdings als unwahr herausstellte. Die Verhandlungen waren erst gegen Abend erfolgreich, als der Sohn mit dem Vater sprach. Da gab Alfred M. auf und verließ unbewaffnet das Haus.

"Er leidet an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und fühlt sich oft grundlos verfolgt", führte der Staatsanwalt aus. Er sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, da seiner Meinung nach "weitere Aggressionshandlungen" zu erwarten seien.

"Er wollte in erster Linie auf sich aufmerksam machen", rechtfertigte dagegen der Verteidiger das Verhalten seines Mandanten. Dieser habe "nie versucht, seine Familie am Verlassen des Hauses zu hindern, er hat auch nie Gewalt angewendet", betonte der Anwalt. "Ich habe nicht geschossen", meinte der Angeklagte immer wieder und zog damit sein abgelegtes Geständnis zurück. Man habe ihn bei seinen ersten Einvernahmen "gezwungen", alles zuzugeben.

Erst am dritten Tag gab der Beschuldigte zu, doch mit scharfer Munition geschossen zu haben. Einen versuchten Mord lasteten ihm die Geschworenen trotzdem nicht an. Alfred M. wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Obersteirer erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

27.3.2003 19:59