Kaprun-Prozess: US-Gericht wies Klagen zurück
- Richterin: Keine Zuständigkeit für Thyssen und Beton in NY
- Gerichtsstandort wären Montana und Massachusetts
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Das Inferno, die Unter-suchung und die Mängel
Die beim Bezirksgericht New York im Zusammenhang mit dem Unglück von Kaprun am 11. November 2000 eingebrachten Klagen gegen die Thyssen Stahlbau GmbH. und Beton- und Monierbau GmbH. sind abgewiesen worden. Das Gericht in New York sei nicht dafür zuständig, so Richterin Shira A. Scheindlin in ihrem Beschluss. Allerdings könnten die Schadenersatzklagen in Montana (Thyssen) und Massachusetts (Beton) neu eingebracht werden.
Die Kläger (sie vertreten Eltern und Großeltern von sechs amerikanischen Staatsbürgern, die beim Unglück ums Leben gekommen waren, Anm.) dürften allerdings die Verjährungsfrist nicht verabsäumen, die für Vermögensschäden drei Jahre beträgt, so Scheindlin. Nachdem die Kläger Gelegenheit hatten, die Zuständigkeitsargumente der Beklagten hinsichtlich der vorgeschlagenen Gerichtsstände zu prüfen, werde ihnen empfohlen, ihre Grundlagen nochmals ernsthaft zu überprüfen, bevor sie erneut Klagen gegen Thyssen und Beton einbringen. Dass Klagen am zuständigen Gerichtsort eingebracht werden, dem stimmt das New Yorker Gericht zu.
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