Mittwoch, 26. März 2003

20 Jahre Haft für Mord an 15 Monate altem Baby

  • Einweisung des Täters in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
  • Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt beruft

20 Jahre Haft für Andreas P. und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so lautete das Urteil im Prozess um den Mord an der 15 Monate alten Amanda im Juni 2002 am Landesgericht Wiener Neustadt.

Als mildernde Umstände für den 26-Jährigen P. führte der vorsitzende Richter Wolfgang Reichert die Unbescholtenheit des Angeklagten, die psychischen Störungen sowie die Provokationen durch die Kindesmutter an.

Staatsanwalt beruft
Der Staatsanwalt, der zuvor eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert hatte, legte Berufung ein. Der Verteidiger von Andreas P. gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist jedenfalls nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt forderte bereits zu Prozessbeginn die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Selbst der Verteidiger des aus zerrütteten Familienverhältnissen stammenden Mannes betonte, dass es in diesem Fall "nichts zu verniedlichen" gebe und die Tat "nicht die eines normalen Menschen" gewesen sei.

"Kontrolle verloren"
Der 26-Jährige gab in seiner Befragung an, sich dermaßen über die permanente Abwesenheit seiner Lebensgefährtin geärgert zu haben, dass er die Kontrolle verloren habe. Nachdem er der kleinen Amanda schwerste Schädelverletzungen zugefügt hatte, legte er - unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana - das noch lebende Kind zurück in das Gitterbett und deckte es zu. Als die Mutter heimkam und ihre Tochter bewusstlos vorfand, rief sie die Rettung.

Doppelleben der Freundin
P., der die damals 21-Jährige Ende April 2002 kennen gelernt hatte, fühlte sich ausgenutzt, weil die Frau am Abend meist wegging und den 26-Jährigen mit dem Kind allein zurück ließ. Von ihrer tatsächlichen beruflichen Betätigung als Striptease-Tänzerin in einem Wiener Lokal wusste P. bis zuletzt nichts.

26.3.2003 09:39