Dienstag, 25. März 2003

Geiselnehmer von Schladming vor Gericht

  • Verteidiger: "Verfolgungswahn"
  • Urteil erst am Freitag

Im Grazer Straflandesgericht begann heute früh die Verhandlung gegen jenen Obersteirer, der im Mai vergangenen Jahres auf einen Nachbarn geschossen und sich mit seiner Familie einen Tag im Haus verschanzt haben soll. Dem Frühpensionisten aus Schladming wird unter anderem Mordversuch, Erpressung, schwere Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Ein Urteil der Geschworenen wird für Freitag erwartet.

Staatsanwalt Gunter Kirschenhofer schilderte detailliert, wie sich der Tag der Geiselnahme abspielte. Von den Schweizer Krachern in der Früh bis zur Aufgabe am Abend zeichnete er alle Taten des Angeklagten genau nach. Vorgeworfen wurde dem Obersteirer versuchter Mord, schwere Nötigung, versuchte erpresserische Entführung und gefährliche Drohung. "Mein Mandant hatte einen Anflug von Verfolgungswahn", meinte dagegen der Verteidiger.

Alfred M. hatte am Morgen des 22. Mai 2003 zunächst Schweizer Kracher in Richtung Nachbarn geworfen, bevor er zu seiner Pumpgun griff und eine Schrotladung hinterherschickte. Dann rief er in einem Waffengeschäft an und wollte die Angestellte zwingen, ihm noch weitere Waffen nach Hause zu schicken. "Er drohte, sonst seine Frau und seine zehnjährige Tochter zu erschießen", so der Ankläger. Der 13-jährige Sohn war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schule. Anschließend durften weder die Frau noch die Tochter das Haus verlassen.

"Er leidet an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und fühlt sich oft grundlos verfolgt", führte der Staatsanwalt aus. Er sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, da seiner Meinung nach "weitere Aggressionshandlungen" zu erwarten wären.

"Er wollte in erster Linie auf sich aufmerksam machen", rechtfertigte der Verteidiger das Verhalten seines Mandanten. Die Pumpgun sei nur mit Gummigeschoßen gefüllt gewesen, woher die Einschusslöcher am Haus gegenüber stammen sei "unerklärlich". Außerdem habe Alfred M. "nie versucht, seine Familie am Verlassen des Hauses zu hindern, er hat auch nie Gewalt angewendet", betonte der Anwalt.

Vorfall vom 22. Mai 2002
Am 22. Mai 2002 feuerte Alfred M. in Schladming aus rund 40 Metern Entfernung auf seinen Nachbarn, weil er sich nach eigenen Angaben über ihn geärgert hatte. Anschließend zog sich der Obersteirer in sein Haus zurück. Dort soll er laut Anklage seine Frau und seine achtjährige Tochter den ganzen Tag über festgehalten haben. Der Sohn von M. hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schule befunden.

Gegen Mittag gelang es der Exekutive, mit dem Mann telefonisch Verbindung aufzunehmen. M. sprach plötzlich davon, er habe seine Frau im Keller erschossen. Ein Sturm auf das Haus wurde in Erwägung gezogen, doch dann wurde die Frau im Haus sichtbar und die Aktion wieder zurückgestellt. Die Verhandlungen waren erst gegen Abend erfolgreich, als der Sohn mit dem Vater sprach. Da gab Alfred M. auf und verließ unbewaffnet das Haus.

Angeklagter leugnet Festhalten
War der Frühpensionist bei seinen ersten Einvernahmen noch voll geständig gewesen, so leugnet er mittlerweile zumindest das Festhalten seiner Familie im Haus zur Gänze. Auch die Schüsse auf den Nachbarn sollen nur mit ungefährlicher Plastikmunition erfolgt sein. Als Zeugen wurden neben den Familienmitglieder nun auch sämtliche Beamte geladen, die bei den Einvernahmen dabei waren.

25.3.2003 10:04