Montag, 24. März 2003

Prozess um Leiche ohne Kopf: 15 Jahre Haft

  • Angeklagter schuldig des Mordes

Mit einem Schuldspruch für den Angeklagten unter anderem wegen Mordes und seiner Verurteilung zu 15 Jahren Haft endete der Geschwornen-Prozess um eine Leiche ohne Kopf am Landesgericht Linz Dienstagnachmittag. Das Gericht schloss sich damit dem Plädoyer der Verteidigung, es habe sich um Totschlag gehandelt, der mit einer geringeren Strafe bedroht ist, nicht an. Das Urteil gegen den 70-jährigen Pensionisten aus dem Mühlviertel ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem verheirateten Pensionisten vor, seine ebenfalls aus dem Mühlviertel stammende 43-jährigen Geliebte voriges Jahr am Tag vor Allerheiligen erschossen und anschließend enthauptet zu haben. Ihre Leiche wurde am Tag danach in Lackenhäuser in Bayern nicht weit von der Grenze zu Oberösterreich gefunden, der Kopf ist bis heute verschwunden. Der Angeklagte gab im Prozess zu, die Frau in seinem Auto getötet zu haben. An den Hergang der Tat könne er sich nicht genau erinnern, an die Vorgänge nach den tödlichen Schüssen überhaupt nicht. Er stellte das Ganze als Kurzschlusshandlung dar.

Kein Motiv genannt
Auch ein Motiv konnte er nicht nennen. Der Staatsanwaltschaft bezweifelte, dass der Angeklagte "ausgerastet" sei und es sich um totschlag handle. Vielmehr habe er sich - eine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes - schon länger mit dem Gedanken getragen, die Frau umzubringen, um seine Schwierigkeiten zu beenden. Denn er sei von seinem Opfer finanziell ausgenommen worden und unter dem Druck seiner Ehefrau gestanden, die ein Ende dieser Beziehung verlangt habe. Schon Monate vor den tödlichen Schüssen habe er einmal sein Opfer verletzt und mit dem Umbringen bedroht.

Belastet durch Blutspuren und Patronenhülsen
Belastet wurde der Angeklagte auch durch die Spuren - unter anderem Blutspuren des Opfers und Patronenhülsen aus der Tatwaffe in seinem Auto, der Tatwaffe in seinem Schlafzimmer, Glassplitter seines Autos am Tatort. Die Geschworenen sprachen ihn mit sechs zu zwei Stimmen des Mordes schuldig, mit ebenso vielen Stimmen erfolgte ein Schuldspruch wegen Körperverletzung und mit fünf zu drei Stimmen wegen gefährlicher Drohung. Einstimmig schlossen sie in ihrem Spruch geistige Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten aus. Erschwerend für das Strafausmaß war das Zusammentreffen von einem Verbrechen und zwei Vergehen, mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Teilgeständnis und die besondere Situation, in der er sich befunden hatte.

Urteil erschüttert Angeklagten
Das Urteil vernahm der Pensionist mit Erschütterung, als ihn der Richter fragte, ob er es verstanden habe, antwortete er zunächst mit einem lauten "Nein". Seine im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen hörten schluchzend zu. Der 70-Jährige wurde auch zum Ersatz der Begräbniskosten für das Opfer verurteilt, was er annahm. Ansonsten gaben er und der Staatsanwalt keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

24.3.2003 15:46