Montag, 24. März 2003

Neue Ausrüstungsvorschriften für alle Räder ab 1. Mai

  • Verkehrsclub Österreich empfiehlt Frühjahrsservice

Ab 1. Mai gelten neue Ausrüstungsvorschriften für alle Fahrräder. Darauf wies der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag, in einer Aussendung hin. Auch für alte "Drahtesel" ist ab diesem Zeitpunkt bindend, dass die Scheinwerfer eine Mindestleuchtstärke und die Bremsen ebenfalls eine Mindestleistung aufweisen müssen, hieß es. Weiters sind nach vorne ein weißer Rückstrahler und nach hinten ein roter Rückstrahler mit einer Größe von jeweils mindestens 20 Quadratzentimeter vorgeschrieben.

Die Fahrradverkehrordnung ist laut VCÖ eigentlich schon seit 1. Mai 2001 in Betrieb. Für ältere Bikes galt allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, die nun endet. Außerdem müssen an jedem Rad mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren angebracht sein.

Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen.

Der VCÖ empfahl ein Frühjahrsservice, mit dem die Räder nach der Winterpause in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden. Speziell auf Bremsanlagen, Licht, Speichen Rahmen und Lenker sei dabei zu achten.

24.3.2003 10:58