Wiener Alt-Erzbischof Hans Hermann Groer gestorben

Kardinal Groer erlag 83-jährig einem Krebsleiden

Wiener Alt-Erzbischof Hans Hermann Groer gestorben

Kardinal Groer war neun Jahre lang von 1986 bis 1995 Erzbischof von Wien. Er hatte die katholische Kirche Östereichs in die schwerste Krise seit 1945 gestürzt.

Vorwürfe, er habe während seiner Zeit als Religionsprofessor am Knabenseminar Hollabrunn Minderjährige sexuell belästigt oder gar missbraucht, konnnten nie entkräftet werden. Zuletzt hatte Groer zurückgezogen im Kloster Marienfeld bei Maria Roggendorf gelebt.

Schönborn nahm Abschied
In den letzten Tagen waren viele kirchliche Persönlichkeiten in das St. Pöltner Krankenhaus gekommen, um von Kardinal Hans Hermann Groer Abschied zu nehmen, berichtete Kathpress am Montag. Kardinal Franz König und Kardinal Christoph Schönborn besuchten den Alterzbischof am Montag vergangener Woche: "Sein Lächeln hatte nichts Bitteres mehr", berichteten die beiden Kardinäle übereinstimmend laut Kathpress.

Das Trauergeläut der Pummerin verkündete am Montagmorgen, dass der Wiener Alterzbischof Kardinal Groer verstorben ist.

Nur mehr drei Kardinäle in Österreich
Nach dem Tod von Kardinal Hans Hermann Groer hat Österreich noch drei Vertreter im Kardinalskollegium: den Wiener Alterzbischof Franz König (97), den amtierende Wiener Erzbischof Christoph Schönborn (58) und den frühere Kurienkardinal Alfons Maria Stickler (92). Nur Christoph Schönborn kann an einer Papstwahl teilnehmen, da König und Stickler die seit Paul VI. geltende 80-Jahre-Altergrenze für papstwahlberechtigte Kardinäle überschritten haben.

Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger der römisch-katholischen Kirche. Ihr purpurroter Mantel ist das Zeichen, dass sie zum Märtyrertod bereit sind. Auch die rote Schärpe, das rote Birett und die roten Strümpfe gehören zur "Dienstkleidung".

Kardinäle unterstützen den Papst in der Leitung der Kirche. Seit dem 12. Jahrhundert haben sie das alleinige Privileg, den Papst zu wählen. Allerdings verlieren Kardinäle seit den von Papst Paul VI. (1963-78) erlassenen Bestimmungen ihr aktives Wahlrecht, wenn sie 80 Jahre alt werden. Papst werden können aber auch Ältere.

Nur der Papst ernennt Kardinäle. Er ist dabei in seinen Entscheidungen völlig frei. Voraussetzung für die Kardinalswürde ist die Priesterweihe.

Weltweit 170 Kardinäle
Bis vor wenigen Jahrzehnten gab es lediglich 70 Kardinäle. Diese Zahl war von Papst Sixtus V. (1585-90) festgelegt worden. Ihre Zahl wurde erheblich erweitert - erstmals unter Johannes XXIII. (1958-63), um den Ortskirchen außerhalb Europas mehr Einfluss zu geben. Gegenwärtig gibt es 170 Kardinäle, davon dürfen 112 an einer Papstwahl teilnehmen.