EU-Kommission: Verfahren gegen VW-Gesetz in Gang
- Brüssel sieht in Schutzklauseln Nachteile für Investoren
Nach mehrfacher Verschiebung geht die EU-Kommission nun gegen die staatlichen Schutzklauseln für Volkswagen vor. Das so genannte VW-Gesetz könne Investoren aus anderen EU-Staaten abschrecken und so gegen das Gebot des freien Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit verstoßen, begründete die Behörde am Mittwoch in Brüssel die Einleitung des Verfahrens. Brüssel stößt sich vor allem an Bestimmungen des VW-Gesetzes, die eine feindliche Übernahme de facto unmöglich machen. Die deutsche Regierung reagierte "mit Unverständnis" auf die Entscheidung.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die Sonderregeln zu erklären. Das Verfahren werde eingestellt, sobald "eine zufriedenstellende Lösung" erreicht sei, kündigte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein an. Anderenfalls kann die Behörde weitere Verfahrensschritte einlegen und die Bundesrepublik wegen Vertragsverletzung letztlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die im Zuge der VW-Privatisierung seit 1960 erlassenen Gesetzesvorschriften. Diese sehen unter anderem eine Beschränkung der Stimmrechte auf maximal 20 Prozent vor, auch wenn ein Anteilseigner mehr Aktien an dem Unternehmen hält. Zudem sei abweichend von den üblichen Bestimmungen im deutschen Gesellschaftsrecht für wichtige Entscheidungen eine Mehrheit von über 80 Prozent der Stimmen erforderlich, betonte die Kommission. Damit sei dem heute größten Volkswagen-Einzelaktionär, dem Land Niedersachsen, de facto ein Vetorecht bei strategischen Unternehmensentscheidungen verliehen worden.
Zudem stößt sich Brüssel daran, dass Niedersachsen laut Gesetz zwei der insgesamt zehn Sitze der Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat in Anspruch nehmen kann. Dies entspricht derzeit zwar auch den Kapitalverhältnissen - Niedersachsen hält knapp 20 Prozent der Aktien; würde das Land aber Anteile verkaufen, hätte es dennoch weiter Anrecht auf zwei Vertreter.
Wie die Kommission betonte, spielt der Aufsichtsrat eine wichtige Rolle bei strategischen Unternehmensbeschlüssen wie Standort- und Investitionsentscheidungen. Damit könnten die gesetzlichen Regelungen einen "Fehlanreiz" für Investoren darstellen. Ob die Kommission das Verfahren einstellen würde, wenn Deutschland die Stimmrechtsbegrenzung und die Sonderrechte bei der Besetzung des Aufsichtsrats streichen würde, ließ der Sprecher von Bolkestein auf Nachfrage offen.
Regierungssprecher Bela Anda sagte in Berlin, nach Ansicht der deutschen Regierung bestünden keine Zweifel an der Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit europäischem Recht. Insbesondere bestünden ihrer Ansicht nach keine Verstöße gegen die Kapitalfreiheit im Binnenmarkt. Die Berliner Regierung werde sich aber ausführlich zu den von der Kommission erhobenen Vorwürfen äußern. Sie glaube, diese Vorwürfe dann entkräften zu können.
Die Einleitung des Verfahrens durch die EU war mehrfach verschoben worden, zuletzt vor zwei Wochen "zur weiteren Überprüfung der rechtlich schwierigen Materie", wie es damals hieß. In der Vergangenheit hatten sich dem Vernehmen nach vor allem die deutschen Kommissare Günter Verheugen und Michaele Schreyer gegen eine Verfahrenseröffnung ausgesprochen. In der Diskussion des Kommissarskollegium am Mittwoch seien "verschiedene Ansichten und Optionen" geäußert worden, sagte der Kommissionssprecher. Eine Abstimmung über die Verfahrenseinleitung habe es in der Sitzung nicht gegeben.
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