Dienstag, 18. März 2003

Ladenöffnung: Liberalisierung abgesegnet!

  • Liberalisierung der Öffnungszeiten voraussichtlich ab Juli
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Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) hat sich seine Pläne für die geplante Liberalisierung der Öffnungszeiten im Handel in groben Zügen heute im Ministerrat absegnen lassen. Die Regierung hat sich auf eine so genannte Punktation dazu geeinigt. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen "wahrscheinlich als Regierungsvorlage" (Bartenstein) noch vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden und mit Juli in Kraft treten. Sozialpartnerkreise schließen auch nicht aus, dass es einen Initiativantrag dazu im Parlament dazu geben.

"Ziel der neuen Regelung ist es, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und den Kaufkraftabfluss ins Ausland zu verhindern", sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V). Der Kanzler sprach von einer "vernünftigen Liberalisierung", Minister Bartenstein von einer "sehr herzeigbaren Liberalisierung" und einem guten Impuls für die Wirtschaft.

Wie bereits im Regierungsübereinkommen vorgesehen, sollen die Öffnungszeiten künftig auf Bundesebene zwischen Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr frei gegeben werden. Innerhalb dieses Rahmens können allerdings die Landeshauptleute durch Verordnung die täglichen Öffnungszeiten festlegen. Erlässt ein Landeshauptmann keine Verordnung, dürfen die Geschäfte von Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr aufsperren, an Samstagen von 5 bis 18 Uhr. Die Möglichkeiten der Landeschefs für Tourismusregelungen an Sonn- und Feiertagen sollen durch die Gesetzesnovelle nicht verändert werden, hieß es heute. Generell werde an der Sonntagsruhe festgehalten.

Die maximale Öffnungszeit pro Woche bleibt - wie bisher - bei 66 Stunden, allerdings können die Landeshauptleute diese per Verordnung - "unter Berücksichtigung der Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung und der Touristen sowie genereller Gegebenheiten" - auf 72 Stunden ausdehnen.

Aufräumen will Bartenstein in der Neuregelung auch mit dem umstrittenen Begriff des "Reiseproviants". Künftig sollen auf Bahnhöfen, Flugplätzen etc. "Lebensmittel" verkauft werden dürfen, allerdings soll es künftig Quadratmeter-Beschränkungen geben, so ein Insider. Klarer definiert wird auch der Begriff "Bahnhofsgeschäft", und auch die Verkaufsmöglichkeiten bei anderen Freizeiteinrichtungen (Kinos, Museen, Theater, Sportplätze etc.) werden vereinheitlicht.

"Arbeitsrechtliche Konsequenzen" aus der Liberalsierung und "sonstige flankierende Maßnahmen für die Mitarbeiter" sollen nach Vorstellung des Wirtschaftsministers zwischen den Sozialpartnern verhandelt werden. Konkret geht es um die Streichung der so genannten "schwarz-Weiß-Regelung", wonach Mitarbeiter im Handel nur jeden zweiten Samstag arbeiten dürfen, aus dem Arbeitsruhegesetz. Die "gesetzliche Normierung" sei auch deswegen verzichtbar, weil der geltende Kollektivvertrag eine entsprechende Regelung enthalte. Schließlich sollen auch handelsähnliche Dienstleistungen wie Banken, Friseure oder Schuster ebenfalls am Samstagnachmittag offen halten dürfen.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hat bereits "Information zur Mobilisierung" der 300.000 Mitarbeiter angekündigt. Die ersten Flugblätter wurden bereits heute verteilt. Gewarnt werden die Handelsangestellten unter anderem davor, dass im Regierungsprogramm festgelegt sei, dass sie "zwischen Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr im Geschäft stehen", "im Einzelhandel Nachtarbeit eingeführt wird" und ihnen "mit Gesetz der arbeitsfreie Samstag weggenommen wird".

Novelliert werden sollen auch die in der Gewerbeordnung enthaltenen Bestimmungen für Tankstellenshops. Diese sollen in Hinkunft "vorverpackt gelieferte Lebensmittel" auch dann verkaufen dürfen, wenn den Verzehr weitere Zubereitung notwendig ist, also etwa Babynahrung.

18.3.2003 08:23