Fast 3-jährige Debatte über NPD-Verbot - Eine Chronik
- "V-Mann-Skandal" brachte Verfahren zum Platzen
Die Debatte über ein Verbot der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei (NPD) in Deutschland läuft bereits seit fast drei Jahren. Ausgelöst wurde sie im Sommer 2000 durch eine Serie rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten. Anfang 2001 reichten die deutsche Regierung, der Bundestag und der Bundesrat Anträge auf Verbot der NPD beim Verfassungsgericht ein.
Am Dienstag verkündet das Karlsruher Gericht, ob das ausgesetzte Verfahren weitergeführt wird. Im Folgenden dokumentiert die Nachrichtenagentur AP den Verlauf der Diskussion.
1. August 2000 - Nach rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern fordert der bayerische Innenminister Günther Beckstein ein Verbot der NPD und ein härteres Vorgehen gegen extremistische Gewalttäter. Das Innenministerium lehnt einen Verbotsantrag beim Verfassungsgericht zunächst ab.
11. August - Eine Bund-Länder-Kommission zur Prüfung eines NPD-Verbots kommt erstmals in Berlin zusammen. Die Zweckmäßigkeit eines Verbots im Kampf gegen den Rechtsextremismus bleibt weiter umstritten.
9. Oktober - Im Streit um ein NPD-Verbot fällt eine wichtige Vorentscheidung: Innenminister Otto Schily und drei seiner Länderkollegen erklären, dass ein Verbotsantrag beim Verfassungsgericht "begründet und berechtigt" ist.
10. November - Der Bundesrat fasst den Beschluss, beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbot der rechtsextremistischen NPD zu beantragen.
8. Dezember - Der Bundestag beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS einen eigenen Antrag auf Verbot der NPD beim Verfassungsgericht.
30. Jänner 2001 - Die Bundesregierung reicht ihren Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.
30. März - Bundestag und Bundesrat reichen ihre Klageschriften in Karlsruhe ein. Damit setzen sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle drei antragsberechtigten Verfassungsorgane für ein Parteiverbot ein.
22. Jänner 2002 - Der Prozess um ein Verbot der NPD droht zu platzen. Das Verfassungsgericht wird erst jetzt vom Innenministerium darüber informiert, dass auf der Zeugenliste ein NPD-Funktionär steht, der als V-Mann (Verbindungsmann) für den Verfassungsschutz gearbeitet hatte.
25. Jänner - Schily bekennt sich vor dem Bundestag zu seiner Verantwortung in der V-Mann-Affäre und entschuldigt sich beim Verfassungsgericht für die Informationspanne.
28. Jänner - Trotz Spekulationen um weitere V-Leute in den NPD-Verbotsanträgen sprechen sich Koalition und Union für eine Fortsetzung des Verfahrens aus.
8. Oktober - In Karlsruhe findet der erste Erörterungstermin statt.
18. März 2003 - Das NPD-Verbot findet beim Karlsruher Verfassungsgericht nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit
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