Verbotsverfahren gegen Nazi-Partei NPD eingestellt
- Zahlreiche Mitglieder sind in Wahrheit Staatsschützer
- Verfassungsschutz-Leute in der Partei "Verfahrenshindernis"
In Deutschland ist der Prozess zum Verbot der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei (NPD) gescheitert. Das Verfassungsgericht stellte das Verfahren am Dienstag ein. Die vorgelegten Beweise hatten teilweise von Spitzeln gestammt; auch eine bedeutende Zahl der Führungsmitglieder sind in Wahrheit Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Das NPD-Verbotsverfahren ist wegen der Vielzahl von V-Leuten in den Vorstandsgremien der Partei geplatzt - und hat das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) zugleich in zwei scheinbar unversöhnliche Lager gespalten. Aus dem Juristendeutsch übersetzt sagen die einen: Zu viele zwielichtige Köche haben in dem braunen Brei gerührt.
Ein Verfahren sei wegen den strengen Anforderungen an ein Parteiverbot und an einen fairen Prozess deshalb ausgeschlossen. Nein, widersprechen die anderen: Der Schutz vor einer gefährlichen Partei gehe vor. Das Gericht hätte deshalb zuerst prüfen müssen, welcher Anteil im braunen Brei wem zugeordnet werden kann, um erst danach zu entscheiden über Einstellung oder Fortführung des Verfahrens. Sieger in dem Streit ist gleichwohl der Rechtsstaat und nicht die NPD.
Verfahrensentscheid, nicht Entscheid in der Sache
Die Einstellung des Verfahrens stellt eine Niederlage für die deutsche Regierung dar; und das obwohl die Richter speziell betonten, dass die Entscheidung aufgrund formaler Mängel zustande kam und keinesfalls eine Legitimierung der rechtsextremen Partei bedeute.
Das heißt, dass ein Verbotsantrag auch neuerlich eingebracht werden könnte - und dann neu verhandelt würde.
Selbst-Legitimierung der Geheimdienste?
Der Verdacht steht allerdings im Raum, dass die Partei überhaupt erst auf Initiative des sie bekämpfenden Verfassungs-Schutzes zu ihrer heutigen Größe wachsen konnte. Der Geheimdienst könnte, so wird gemunkelt, die Partei aufgebaut haben, um so durch einen neuen Gegner sein weiteres Budget nach dem Zusammenbruch der Ost-Regime zu rechtfertigen. Ein zweistelliger Prozentsatz der Führungsmitglieder arbeitet, wie im Laufe des Prozesses aufgedeckt wurde, direkt für die Verfassungsschützer.
Vier Verfassungsrichter bejahten eine Weiterführung des Verbotsverfahrens. Auch wenn während eines Verbotsverfahrens der Verfassungsschutz Verbindungsleute im Parteivorstand habe, stelle das nicht in jedem Fall ein Verfahrenshindernis dar, argumentierten sie.
Bereits seit Wochen war öffentlich über eine Einstellung des Verfahrens spekuliert worden. Innenminister Otto Schily will am Dienstag zu Mittag auf einer Pressekonferenz in Berlin zu der Karlsruher Entscheidung Stellung nehmen. Wegen der zugespitzten Irak-Krise hatte er seine Reise nach Karlsruhe kurzfristig abgesagt.
Bisher zwei Parteiverbote
Regierung und Parlament hatten Anfang 2001 das Verbot der beantragt. Nach Bekanntwerden der Spitzel-Affäre stoppte das Verfassungsgericht den Prozess. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat das Verfassungsgericht erst zwei Parteien verboten: 1952 die rechtsextremistische Sozialistische Reichspartei SRP, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
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