Spaniens Oberster Gerichtshof verbietet Baskenpartei
- Erstmals seit Ende der Franco-Diktatur Parteiverbot beschlossen

Spaniens Oberster Gerichtshof hat die baskische Separatistenpartei Batasuna (Einheit) für illegal erklärt. Die Richter begründeten die Entscheidung am Montag in Madrid damit, dass die Partei die Terroristen von der Untergrundorganisation ETA unterstützt habe.
Damit wurde in Spanien erstmals seit dem Ende der Franco-Diktatur (1939-1975) eine Partei verboten. Batasuna war bis zum Beginn des Verbotsverfahrens die viertstärkste Kraft im Parlament der autonomen Region des Baskenlands gewesen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für das Batasuna-Verbot fiel einstimmig. Mit ihr wurden auch die beiden Vorläufer-Organisationen Euskal Herritarrok und Herri Batasuna auf der Grundlage des neuen spanischen Parteiengesetzes verboten. Bereits Ende August vergangenen Jahres hatte ein Ermittlungsrichter Batasuna für drei Jahre jegliche Betätigung verboten.
Batasuna gilt als politischer Arm der gewalttätigen Untergrundorganisation ETA. Alle Aktivitäten der Partei sind bereits seit August verboten. Batasuna "bedauerte" in der Vergangenheit zwar die ETA-Anschläge, wollte sie aber nicht verurteilen. Bei Attentaten der Untergrundorganisation wurden seit 1968 mehr als 800 Menschen getötet.
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