Dienstag, 18. März 2003

16 Jahre Haft für Überfall auf Innsbrucker Prostituierte

  • 18-jähriger Täter aus Lustenau in Sonderanstalt eingewiesen
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag in einem Aufsehen erregenden Geschworenenprozess ein spektakuläres und brutales Verbrechen aus dem Sommer 2002 in Innsbruck verhandelt. Die Geschworenen verurteilten Ibrahim Ö. wegen Mordversuchs, Vergewaltigung und schwerem Raub zu 16 Jahren Haft.

Zunächst auf zwei Tage anberaumt, wurde das Urteil über den in Lustenau lebenden, 18-jährigen Türken schon nach einem Verhandlungstag gefällt.

Neben der Haftstrafe wurde der Verurteilte für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig.

Emotional verwahrlost
Die Anklage hatte dem laut Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller geistig und emotional verwahrlosten 18-Jährigen vorgeworfen, im August des Vorjahres in Innsbruck eine 37-jährige Prostituierte in ihrer Wohnung durch sechs Messerstiche lebensgefährlich verletzt, die Frau dann zwei Mal vergewaltigt und schließlich in ihrem Blut liegen gelassen zu haben.

Er flüchtete mit 35 Euro Bargeld. Das Opfer überlebte und schilderte am Montag beim Prozess in Feldkirch ihre schrecklichen Erlebnisse und die Todesangst im vergangenen Sommer.

Erinnerungs-Lücken
Der Angeklagte war im Prinzip geständig, berief sich aber immer wieder auf Erinnerungslücken. Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten über das Persönlichkeitsbild zu einer negativen Analyse.

Sadistisch und ohne Reue
Der Bursche sei hochgradig sadistisch, gefühlsarm und ohne Reuegefühl. Der junge Mann sei nicht psychisch krank, weise aber eine abnorme Persönlichkeit auf. Die Aussichten für eine Therapie seien nicht groß, es bestehe Wiederholungsgefahr, die Einweisung in eine Sonderanstalt sei unabdingbar.

Ankläger Pflanzner hatte u.a. wegen des brutalen Vorgehens die Höchststrafe von 20 Jahren beantragt. Als mildernd wurde vom Gericht schließlich u.a. das Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt gewertet, weshalb der Strafrahmen nicht voll ausgeschöpft wurde.

Komplize muss für fünf Jahre hinter Gitter
Fünf Jahre Freiheitsstrafe erhielt ein 21-jähriger türkischer Komplize wegen Beihilfe zu schwerem Raub. Er war "nur" am Raub beteiligt, denn er hatte dem 18-jährigen die Tatwaffe gegeben. Zunächst hatten sechs jungen Türken aus Vorarlberg wegen Geldmangels in Innsbruck nur vor, eine Prostituierte zu berauben. Von Vergewaltigung oder Mord war keine Rede. Der 18-Jährige, der mit der 37-Jährigen in die Wohnung ging, rastete dort aus und beging die folgenschwere Bluttat.

18.3.2003 10:17