Dienstag, 11. März 2003

m-parking: Info-SMS sorgt für schlechtes Gewissen

  • Maximale Parkdauer in Wien unterschiedlich lang

Viele der knapp tausend Tester von m-parking, dem Parkschein via SMS in Wien, wurden von einer - offensichtlich gut gemeinten - Erinnerung des Betreibers, die gesetzlich erlaubte Abstelldauer von zwei Stunden doch bitte einzuhalten, ein wenig geschockt. Der Haken an dem Service: Nicht überall in Wien darf ein Wagen in der Kurzparkzone wirklich zwei Stunden stehen.

Einige der Tester konnten sich gegenüber der APA sofort daran erinnern, "vielleicht ein- oder zwei Mal bei der Parkzeit gemogelt" zu haben. Nach genauerem Nachdenken waren aber alle davon überzeugt, dass es sich bei der Info nur um einen gut gemeinten Hinweis gehandelt haben muss.

Max. Parkdauer in der City - 1,5 Stunden
Grundsätzlich kann in Kurzparkzonen das Parken bis zu drei Stunden erlaubt sein. In Wien, dem m-parking Testgebiet, ist in vielen Zonen, darunter auch flächendeckend in der City, die Verweildauer auf eineinhalb Stunden begrenzt. In allen anderen Bezirken innerhalb des Gürtels und in der Brigittenau darf in flächendeckenden Kurzparkzonen maximal zwei Stunden geparkt werden, wie in dem SMS genannt.

11.3.2003 14:24