Supreme Court gibt Online-Pranger für Sextäter frei
- Alte Verurteilungen dürfen in den USA ins Netz gestellt werden
Eine Entscheidung des US Supreme Court dürfte für ein rasantes Wachstum von "Online-Prangern" mit Daten von Sex-Straftätern sorgen. Der Supreme Court hat deren Verfassungsmäßigkeit bestätigt. In Alaska und Connecticut war die Vereinbarkeit dieser öffentlichen Listen mit der US-Verfassung in Frage gestellt worden.
Alle 50 US-Staaten führen derzeit öffentliche Listen, in denen im Februar 2001 rund 386.000 Sextäter angeführt waren. 34 Bundesstaaten haben die Informationen auch online gestellt. Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass weitere Staaten solche "modernen Pranger" einrichten. Außerdem werden dort nun auch Daten über Täter zu finden sein, die vor Erlassung der Gesetze über die Einrichtung von Online-Listen verurteilt worden waren.
Kein Recht auf ein Hearing
Das Gericht hat mit neun zu null Stimmen entschieden, dass Connecticut die Website mit Namen, Fotos und weiteren Taten der Verurteilten wieder online stellen darf. Die Betroffenen haben demnach kein Recht auf ein Hearing zu der Frage, ob sie noch eine Gefahr darstellen. Im Fall von Alaska wurde mit sechs zu drei Gegenstimmen entschieden, dass der Netz-Pranger keine zusätzliche Bestrafung von Tätern darstellt, die ihre Strafe schon abgebüßt haben.
Sinnvolle Einrichtung oder Demütigung?
Die NACDL (Nationale Vereinigung der Strafverteidiger) kritisierte die Entscheidung. Das Gericht hätte die Chance vertan, die Datenbanken zu wertvolleren Einrichtungen zu verbessern, anhand derer die Bevölkerung abschätzen könne, ob bestimmte Personen tatsächlich eine potenzielle Gefahr darstellten. Vielmehr würden nun Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe und erfolgreichem Durchlaufen von Beobachtungszeiträumen lebenslang mit dem Stigma des Sexverbrechers gebrandmarkt, meine Lawrence Goldman, Präsident der NACDL. (pte/red)
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