NEWS: Brisantes Gerichtsurteil gegen
FP-NÖ-Spitzenkandidat Marchat
- Urteil: Marchat frühzeitig von "strafrechtlich
relevanter Tat" Rosenstingls informiert
Wie das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner neuen Ausgabe berichtet, hat das Landesgericht St. Pölten ein für den blauen Spitzenkandidaten Franz Marchat hochbrisantes Urteil gefällt, das diesem jetzt knapp vor der niederösterreichischen Landtagswahl zugestellt wurde.
Marchats Klage gegen den früheren FP-Funktionär Siegfried Gruber, der behauptet hatte, Marchat schon lange vor dem Platzen der "Affäre Rosenstingl" über eine "strafrechtlich relevante Tat" Rosenstingls informiert zu haben, wurde vom Gericht abgewiesen. Marchats Begehren, Gruber auch die Behauptung zu verbieten, dass Marchat "in der Sache Rosenstingl den Landtag belogen" habe, wurde mit demselben Urteil abgewiesen.
"Wahrheitsbeweis" gelungen
NEWS liegt das 46 Seiten starke Urteil vollständig vor. Richter Norbert Brandl erklärt darin, dass Gruber der "Wahrheitsbeweis" gelungen ist, indem er beweisen konnte, dass Marchat "am 15.12.1997 den Hinweis auf ein strafgesetzwidriges Verhalten eines Präsidiumsmitgliedes erhalten hat und spätestens Ende Dezember 1997, Anfang Jänner 1998 von Bernhard Gratzer erfuhr, dass es sich dabei um Peter Rosenstingl handelt". Öffentlich geplatzt ist die "Affäre Rosenstingl" bekanntlich erst Monate später im April 1998 mit der Flucht des prominenten Ex-FPÖ-Politikers.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Franz Marchat zu NEWS: "Ich lege Berufung ein. Das wäre nicht der erste Prozess den ich in St. Pölten verliere und in Wien gewinnen werde."
Die ganze Story lesen Sie im neuen NEWS!
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