Freitag, 14. März 2003

Das Wohlfahrtspendel schwingt langsam zurück

  • Vergangene Wohltaten - schwer abbaubares Anspruchsdenken

Zwar bleibt abzuwarten, was nach Gerhard Schröders Ruck-Rede wirklich in die Tat umgesetzt werden wird. Fest steht aber nach Aussagen ernst zu nehmender Politiker aller Parteien, dass so manche staatliche Wohltat einkassiert werden muss - Leistungen, an die sich die Menschen in den vergangenen Jahrzehnten gewöhnt haben. Das Wohlfahrtspendel, das Ende der 80er Jahre, Anfang der 90er Jahre das soziale Maximum erreichte, schwingt langsam wieder zurück.

War die staatliche Alimentierung vor 1945 auf karge Leistungen für Alte, Kranke, Arbeitslose und sozial Schwache begrenzt, stieg die Zahl der sozialen Zuwendungen und Absicherungen in den ersten drei Nachkriegsjahrzehnten rasant.

Sozialhistoriker nennen vorwiegend drei Gründe für den raschen Ausbau der Bundesrepublik zu Wohlfahrtsstaat und das mit ihm sich entwickelnde Anspruchsdenken, das heutzutage als größtes Hindernis für den Rückbau ausufernder Sicherungssysteme gilt: den unerhörten Wiederaufbaubedarf nach dem Krieg mit seiner konjunkturfördernden Wirkung, den Abbau der internationalen Handelsschranken sowie die ungeheure technologische Innovationswelle. Das Land wurde reich, was steigende Sozialleistungen erst ermöglichte.

Bezahlbar wurden mit höheren Staatseinnahmen Dinge, die zuvor undenkbar waren, wie etwa der soziale Wohnungsbau und das Kindergeld. Mit der Produktivität wachsende Löhne und Gehälter ließen auch ein neuartiges Konzept der Altersversorgung zu: Die Renten wurden aus den Beiträgen gezahlt und die Rentenleistungen dynamisch den Bruttoentgelten angepasst. Mit staatlichen Zuschüssen wurden die Vermögensbildung gefördert, der Mutterschutz ausgebaut, Kindererziehungszeiten eingeführt und die schmale Fürsorge für sozial Schwache zur Sozialhilfe umgewandelt.

Obgleich schon Ende der 50er Jahre vorausschauende Politiker vor dem "totalen Versorgungsstaat" warnten, kannten Gewerkschaften, Sozialdemokraten sowie die Arbeitnehmerflügel von CDU und CSU kaum Grenzen. Und weil noch immer fette Gewinne zu verzeichnen waren, gaben Staat und Arbeitgeber dem Verlangen nach zusätzlichen Leistungen noch immer nach. Als Beispiele seien aus den 70er Jahren die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Schüler und Studenten und die Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten in der Krankenversicherung genannt.

Von Mahnungen unbeeindruckt, vertrauten die Sozialpolitiker jener Jahre darauf, dass die Zukunft berechenbar ist. Zu den immer reicher sprudelnden Geldleistungen kamen zahllose Programme im Bildungs- und Gesundheitswesen, des Städtebaus und der regionalen Strukturpolitik. Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Behindertenpolitik veränderten die Arbeitswelt. Die Sozialpolitik wurde mehr und mehr zur Gesellschaftspolitik mit immensen Kosten für Staat und Wirtschaft, aber auch für die Arbeitnehmer selbst, die über Steuern und Lohnnebenkosten zunehmend zur Kasse gebeten wurden.

Nachdem die Sozialleistungsquote in der Bundesrepublik von 25,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 1969 sechs Jahre später auf 33,4 Prozent angeschwollen war, der Ölpreisschock die Wirtschaft beutelte, die Schwerindustrie schrumpfte und die Arbeitslosigkeit sprunghaft anstieg, begann Mitte der 70er Jahre das Umsteuern, wenn auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung nur zaghaft und langsam.

Sichtbare Erfolge in die andere Richtung verzeichnete erst die Regierung Helmut Kohl, die die Sozialleistungsquote auf knapp 30 Prozent drücken konnte. Doch trug nicht allein der eher maßvolle, weil von Verbänden und Gewerkschaften heftig bekämpfte Sozialabbau zum Erfolg bei. Mindestens 50 Prozent der Quotensenkung war auf den kräftigen wirtschaftliche Aufschwung jener Jahre zurückzuführen.

Mit der deutschen Einheit freilich hatte der vorübergehende Rückgang der Sozialleistungsquote ein Ende - zu viele Menschen bedurften der Unterstützung. Der höchste Stand wurde laut Statistischem Bundesamt mit 34,1 Prozent 1996 erreicht, und im Jahr 2001 waren es immer noch 33,8 Prozent. Eine Verringerung der Quote auf höchstens 25 Prozent gilt Ökonomen als Obergrenze dessen, was wirtschaftspolitisch vertretbar ist. Andererseits stellen sich Sozialwissenschaftler die Frage, wie weit der Sozialstaat zurückgefahren werden kann, ohne dass der gesellschaftliche Zusammenhalt bröckelt.

14.3.2003 15:25