Donnerstag, 13. März 2003

Türkei verbietet Kurden-Partei HADEP

  • Verbotsverfahren gegen DEHAP eingeleitet

Die Türkei hat den pro-kurdischen Parteien am Donnerstag gleich zwei Schläge versetzt. Zunächst verbot der Verfassungsgerichtshof in Ankara die Demokratie-Partei des Volkes (HADEP). Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erhob die Generalstaatsanwaltschaft Klage gegen die Demokratische Volkspartei (DEHAP) und beantragte auch deren Verbot, wie die halbamtliche Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi (AA) meldete.

Das Verbot der 1994 gegründeten HADEP begründete das Verfassungsgericht damit, dass die Partei die verbotene Kurdische Arbeiterpartei (PKK) unterstützt und mit ihren Aktivitäten die territoriale Integrität und die Einheit des türkischen Staates gefährdet habe. Zahlreiche führende Mitglieder der HADEP dürfen sich in den nächsten fünf Jahren nicht politisch betätigen.

Bei den Parlamentswahlen im November 2002 hatte die HADEP in 13 überwiegend von Kurden bewohnten Provinzen im Südosten der Türkei die meisten Stimmen erhalten. Mit einem Landesdurchschnitt von 6,2 Prozent war die Partei jedoch an der Zehn-Prozent-Hürde gescheitert. Weil die HADEP-Führung ein Verbot bereits vor der Parlamentswahl fürchtete, hatte sie zusammen mit der linken Partei der Arbeit (EMEP) die DEHAP gegründet.

Die HADEP hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, sie fordere mehr Rechte für die etwa zwölf Millionen Kurden in der Türkei. Die Gefechte zwischen den türkischen Streitkräften und kurdischen Rebellen kosteten in 15 Jahren rund 37.000 Menschen das Leben. Die Rebellen riefen 1999 einen Waffenstillstand aus. Die Regierung erklärte jedoch, alle Aufständischen müssten sich ergeben.

PKK-Chef Abdullah Öcalan war im Juni 1999 von einem Staatssicherheitsgericht wegen "Separatismus und Hochverrats" und Anführung einer "bewaffneten Armee" zum Tode verurteilt worden. Mit der Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt. Am gestrigen Mittwoch hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden, dass die Türkei Öcalan keinen fairen Prozess gewährt und ihn menschenunwürdig behandelt habe. Ankara kündigte Berufung an. Öcalans Anwälte bekamen von dem Gericht 100.000 Euro für die Prozesskosten zugesprochen. Derzeit ist Öcalan der einzige Häftling auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer.

13.3.2003 13:01