Mittwoch, 12. März 2003

Türkei von Menschenrechtsgerichtshof verurteilt

  • Ankara verstieß gegen Öcalans Grundrecht auf fairen Prozess

Das türkische Gerichtsverfahren gegen den vom Geheimdienst aus Kenia verschleppten Chef der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, hat in weiten Teilen gegen die Bestimmungen der Europäischen Charta für Menschenrechte verstoßen. Dies befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Mittwoch.

Nach dem Erkenntnis erhielt Öcalan in der Türkei keinen fairen Prozess. Zudem beanstandeten die Richter die Todesstrafe, die zunächst gegen den Vorsitzenden der verbotenen Kurdenpartei verhängt worden war. Öcalans Anwälte bekamen von dem Gericht 100.000 Euro für die Prozesskosten zugesprochen.

Abdullah Öcalan war 1999 vom damaligen türkischen Staatssicherheitsgerichtshof zum Tode verurteilt worden. Der PKK-Chef soll den 15-jährigen Aufstand der Kurden gegen die türkische Staatsmacht angeführt haben, der rund 37.000 Menschen das Leben kostete. Die Strafe war im vergangenen Jahr in lebenslange Haft ungewandelt worden, nachdem die Türkei im Hinblick auf einen angestrebten EU-Beitritt die Todesstrafe abgeschafft hatte. Derzeit ist Öcalan der einzige Häftling auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer.

Ein neuer Prozess gegen den PKK-Vorsitzenden in der Türkei würde zum gleichen Urteil führen, sagte der türkische Außenminister Yasar Yakis am Mittwoch zu dem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. "Selbst wenn die Formfehler behoben würden und neu verhandelt würde, käme die Strafe in etwa auf dasselbe hinaus", sagte der Außenminister. Öcalan habe den Tod von Tausenden von Menschen verursacht. "An dieser Tatsache ändert sich nichts", sagte Yakis.

Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gibt es nach Angaben des Außenministers keine gesetzliche Grundlage. Von einer jüngst verabschiedeten Gesetzesänderung, wonach Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem türkischen Gericht ermöglichen, sei Öcalan ausgenommen, weil er vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Todesstrafe verurteilt worden war.

12.3.2003 11:09