Hohe Haftstrafen im Frankfurter Terrorprozess
- Drei Mal Gefängnis zwischen zehn und zwölf Jahren für geplantes Attentat in Sraßburg

Im Frankfurter Terrorprozess sind die vier angeklagten Algerier am Montag zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht verurteilte die Islamisten unter anderem wegen Verabredung zum Mord und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags.
Der Angeklagte Aeroubi Beandali wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, Salim Boukhari zu zwölf und Fouhad Sabour zu elf Jahren und sechs Monaten. Lamine Maroni, der den ganzen Prozess über geschwiegen hatte, muss für elf Jahre hinter Gitter.
Drei der Männer hatten gestanden, dass sie zum Jahreswechsel 2000/2001 eine selbst gebaute Splitterbombe in Straßburg zünden wollten. Die Bundesanwaltschaft hat Mitte Februar Haftstrafen zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren gefordert. Die Hauptverhandlung, deren Termine unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen stattfanden, hatte am 16. April 2002 begonnen.
Keine Verbindung zu Al Kaida nachgewiesen
In dem seit knapp drei Jahren laufenden Prozess hatten drei Angeklagte den Attentatsplan grundsätzlich gestanden. Anders als die Bundesanwaltschaft nannten sie als Anschlagsziel aber nicht den Straßburger Weihnachtsmarkt, sondern eine zu diesem Zeitpunkt menschenleere Synagoge.
Eine mögliche Zugehörigkeit der Männer zum Terrornetzwerk El Kaida wurde im Prozess nicht bewiesen. Die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen. Dies hätte die Beweisaufnahme erschwert und die Strafe nicht wesentlich erhöht.
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