Journalisten können "zufällig" abgehört werden
- Lauschangriff legal, wenn Gesprächspartner das Ziel sind

Die Telefonüberwachung von Journalisten im Zuge von behördlichen Ermittlungen ist in Österreich verboten, es sei denn, die mögliche Straftat wäre mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bedroht. Dennoch kann es Journalisten passieren, dass ihre Telefonate belauscht werden: Wenn nämlich ihr Gesprächspartner gerade abgehört wird.
Diese "Nische" ist zwar legal, verstößt aber für den Strafrechtsprofessor Frank Höpfel "gegen die Interessen des Redaktionsgeheimnisses". Er plädiere für eine "Einschränkung", wie er dem im Zuge einer Recherche direkt betroffenen Wochen-Blatt "Falter" sagte.
Ein Falter-Redakteur telefonierte mit einem suspendierten Polizisten über ein Enthüllungsbuch, das im Verlag des Ex-Polizeigewerkschafters Kleindienst erscheint. Darin wurde über die Tätigkeit dieses Beamten als verdeckter Ermittler berichtet. Gegen ihn gab es eine richterlich bewilligte Abhöraktion, in deren Verlauf auch das Telefonat mit dem "Falter" aufgezeichnet - und vor Gericht verwendet wurde.
Martin Kreutner, Chef des "Büros für interne Angelegenheiten", einer Sondereinheit des Innenministeriums, bestätigte dies. In welcher Sache ermittelt werde, sagte er mit Verweis auf die Unschuldsvermutung nicht. Man habe den Beamten aber "sicher nicht abgehört, weil er mit Journalisten in Kontakt getreten ist". Das betreffende Gespräch sei "nebensächlich".
Bei einer "Einvernahme" des Verlegers Kleindienst kam es nach dessen Aussagen allerdings zur Sprache.
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