Montag, 10. März 2003

Verdacht auf Ärztefehler: Zwillinge im AKH abgetrieben

  • Rechtsabteilung des Krankenhauses eingeschaltet
  • Staatsanwalt wurde eingeschaltet

Furchtbar! Im Wiener AKH sind irrtümlich Zwillinge abgetrieben worden. "Wir bedauern den Fehler..." sagte der ärztliche Leiter. Bei einer 24 Jahre alten Patientin, die mit starken Unterleibschmerzen eingeliefert wurde, sei - offenbar fälschlich - eine Eileiterschwangerschaft diagnostiziert worden. Daraufhin habe die Frau eine Abtreibungsspritze erhalten.

Nach einer falschen Diagnose, die im Wiener AKH gestellt wurde, befasst sich nun die Staatsanwaltschaft mit dem Fall: Bei einer 24 Jahre alten Patientin, die mit starken Schmerzen im Unterbauch eingeliefert worden war, wurde fälschlich eine potenziell lebensgefährlich Eileiterschwangerschaft diagnostiziert. Um diese zu beenden, wurde der jungen Frau ein Zytostatikum verabreicht. Als die Patientin eine Woche später neuerlich mit starken Schmerzen ins AKH kam, stellte sich heraus, dass eine Zwillingsschwangerschaft in der Gebärmutter vorlag, die Föten waren tot.

Zellwachstums-Killer verabreicht
"Bei der Patientin haben verschiedene Untersuchungen die Diagnose Eileiterschwangerschaft ergeben. Eine solche ist, wenn Schmerzen auftreten, grundsätzlich immer lebensgefährlich, da der Eileiter binnen kürzester Zeit platzen und die Patientin verbluten kann. Deshalb wurde der Frau ein Zytostatikum verabreicht, um das weitere Wachstum der Zellen zu verhindern".

Zwillinge tot
Nach einer Woche stellte sich heraus, dass eine Schwangerschaft im Uterus vorlag. Die beiden Föten waren tot.

"Wir bedauern den Fehler, Ablauf war sicher nicht optimal"
"Wir bedauern den Fehler und suchen spitalsintern nach Verbesserungsmaßnahmen bei der Abklärung von Eileiterschwangerschaften", sagte Krepler. An die Staatsanwaltschaft sei eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt worden. Es gehe jetzt auch darum festzustellen, ob die Föten bereits tot waren, als die Patientin das erste Mal mit Schmerzen in das AKH kam. Das sei Aufgabe von externen Gutachtern. Davon werde abhängen, ob der Frau eine Entschädigung zusteht, "die leider nur eine materielle sein kann, das ist klar", sagte der AKH-Direktor. Informiert worden sei auch die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses. "Der Ablauf war sicher nicht optimal", betonte Krepler.

10.3.2003 19:05