Montag, 3. März 2003

Ex-Terrorist Weinrich kommt erneut vor Gericht

  • "Rechte Hand" des berüchtigten "Carlos" soll an sechs Anschlägen in mehreren Städten beteiligt gewesen sein

Der wegen eines tödlichen Attentats verurteilte Johannes Weinrich muss sich von Mittwoch an unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen wegen weiterer politisch motivierter Morde und Bombenanschläge vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Weinrich sechsfachen Mord und Mordversuch in 153 Fällen vor. Der heute 55-Jährige soll an sechs Anschlägen in Paris, München, Athen und Marseille zwischen 1975 und 1983 beteiligt gewesen sein.

Bereits im Jänner 2000 wurde er wegen des Bombenanschlags auf das französische Kulturzentrum Maison de France in Berlin im Jahr 1983 zu lebenslanger Haft verurteilt. Weinrich galt als rechte Hand des Venezolaners "Carlos", der 1997 in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Weinrich soll in der von "Carlos" angeführten "Organisation Internationaler Revolutionäre" für Planung und Durchführung von Anschlägen in Westeuropa verantwortlich gewesen sein.

Weinrich wird im jetzigen Prozess für einen Anschlag mit Panzerfäusten auf eine Passagiermaschine der israelischen Fluggesellschaft El Al auf dem Flughafen Paris-Orly im Jänner 1975 mitverantwortlich gemacht. Zwei Geschosse verfehlten das Flugzeug knapp. Im Februar 1981 soll er einem Sprengstoffattentat auf den US-Sender Radio Free Europe in München beteiligt gewesen sein, im April 1982 an einem Anschlag in der Pariser Innenstadt, bei dem eine schwangere Passantin getötete wurde. 1983 soll er ein Attentat auf den saudiarabischen Botschafter in Athen organisiert haben. Am 31. Dezember 1983 soll Weinrich in Marseille eine Bombe in einem Schnellzug und eine weitere in einem Bahnhofsschließfach versteckt zu haben. Bei diesen beiden Anschlägen starben insgesamt fünf Menschen.

Die strafrechtliche Verfolgung Weinrichs, Sohn eines Oberstudienrates aus dem deutschen Westfalen, wurde zum großen Teil durch die Öffnung der Archive des DDR-Staatssicherheitsdienstes nach dem Fall der Mauer möglich.

Nachdem er von Jemen 1995 ausgeliefert worden war, musste er sich ab 1996 für den Anschlag auf das französische Kulturzentrum verantworten, bei dem ein Mann starb und 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Das erste Urteil gegen Weinrich ist inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Für den zweiten Prozess wird mit einer mehrjährigen Verhandlungsdauer gerechnet.

3.3.2003 16:05