Montag, 3. März 2003

Böhmdorfer will Ehevertrags-Pflicht und Anwaltszwang

  • "Konsequenzen einvernehmlicher Scheidungen oft unterschätzt"
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Justizminister Dieter Böhmdorfer überlegt "ernsthaft", verpflichtende Eheverträge vor der Heirat und Anwaltszwang auch bei einvernehmlichen Scheidungen einzuführen. Schon in der vorigen Legislaturperiode hat Böhmdorfer ähnliche Vorhaben im Ehe- und Scheidungsrecht angekündigt.

Jetzt will der Justizminister gegen mögliche wirtschaftliche Katastrophen nach Scheidungen vorgehen. Das berichtet die "Kronen Zeitung".

Gefährliche einvernehmliche Scheidung
"Die Konsequenzen einer einvernehmlichen Scheidung werden weitgehendst unterschätzt", so Böhmdorfer. Deshalb tritt er für den Anwaltszwang ein. Derzeit könne der "wirtschaftlich gewandtere Ehepartner den weniger versierten über den Tisch ziehen".

Der Ehevertrag für Alle
Außerdem sollte schon vor der Hochzeit der Scheidungsfall bedacht werden, plädiert der Minister für verbindliche Eheverträge. Derzeit müssen solche Verträge teuer vom Notar beglaubigt werden. Deshalb will Böhmdorfer auch Eheverträge in Form von Anwaltsvergleichen zulassen. Dies sei die kostengünstigere Variante zum Schutz der Betroffenen, meint der Minister.

Die Pläne zum Scheidungsrecht sind im Regierungsübereinkommen angerissen: Dort wird eine "Studie, inwieweit Ehegatten im Scheidungsverfahren vor Übervorteilung geschützt werden können mit nachfolgender parlamentarischer Enquete" angekündigt.

Weiters ist festgehalten: "Rechtsverbindliche Eheverträge für vermögensrechtliche Vereinbarungen sollen den gesetzlichen Regelungen vorgehen." ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter hat sich in den Regierungsverhandlungen dafür eingesetzt, Eheverträge "flexibler" zu machen. Sie fordert schon seit langem die "Vertragsfreiheit" für Ehepartner, also dass der Ehevertrag auch bei Vermögensregelungen Vorrang vor dem Gesetz haben soll.

3.3.2003 18:45