Sonntag, 9. März 2003

Kaprun-Prozess wird mit Intermezzo fortgesetzt

  • Wichtige Unterlagen für Gutachten fehlen
  • Gletscherbahnen müssen Inventarlisten herausrücken

Der Kaprun-Prozess wird nach knapp zwei Monaten Pause heute mit einem kurzen Intermezzo am Landesgericht Salzburg fortgesetzt. Richter Manfred Seiss wird mitteilen, dass das Verfahren erst dann wieder normal fortgesetzt werde, wenn das Gutachten des neuen Brandsachverständigen Helmut Prader fertig ist.

Sowohl Seiss als auch Prader kündigten an, bei der Verhandlung am Montag zu kritisieren, dass wesentliche Unterlagen fehlen. Der Prozess wird dann wieder für zwei Monate unterbrochen.

Hürden über Hürden
Gutachter Anton Muhr, der im Oktober aus Krankheitsgründen aus dem Verfahren ausgeschieden ist, hat einige wichtige Unterlagen der deutschen Untersuchungsanstalt DEKRA übergeben. Sowohl Muhr als auch die DEKRA rücken aber mit den notwendigen Materialien nicht heraus, weil sie der Meinung sind, dass das Salzburger Landesgericht nicht alle ihre finanziellen Ansprüche erfüllt hat.

Gutachter werden behindert
Der im Jänner neu bestellte Brandgutachter ist in seiner Arbeit nun schon seit zwei Monaten massiv behindert, weil diese wichtigen Aktenteile, Fotos etc. fehlen, so Seiss. "Das Landesgericht hat überhaupt keinen Vertrag mit der DEKRA. Und Muhr wurde bereits bezahlt".

Fagan-Verurteilung aufgehoben
Inzwischen wurde auch die Verurteilung von US-Anwalt Ed Fagan zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (oder zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe) aufgehoben. Die Strafe war von Richter Seiss wegen "Winkelschreiberei" verhängt worden, weil Fagan seiner Meinung nach mehrfach in anwaltlicher Weise aufgetreten sei, was er als US-Anwalt in Österreich nicht dürfe.

Fagans Salzburger Partner Jürgen Hinterwirth meldete dagegen Rekurs an, das Oberlandesgericht Linz gab ihm nun Recht und hob das Urteil wieder auf. Begründung: Ausländischen Anwälten ist nicht jede Berufsausübung im Inland verboten, sie dürfen beispielsweise für ausländische Mandanten Akten einsehen oder Eingaben verfassen. Jetzt muss das Erstgericht exakt anführen, was Fagan im Detail vorgeworfen wird.

Bei den Schadenersatzverfahren in den USA müssen nun die Gletscherbahnen Kaprun (GBK) die Inventarlisten herausrücken bzw. die Beweisanträge behandeln, wie das die amerikanischen Anwälte von Kaprun-Opfern verlangt hatten. Dies wurde von einem Berufungsgericht festgestellt, nachdem die Rechtsvertreter der GBK erklärten hatten, das US-Gericht sei dafür nicht zuständig, und deshalb die angeforderten Unterlagen nicht herausgeben wollten. Dagegen hatten die US-Anwälte berufen und nun Recht bekommen.

9.3.2003 23:18