2. Spitzel-Prozess: Verhandlung auf 12. Februar 2004 vertagt
- Staatsanwalt beantragte weitere Zeugen
- PLUS: Die Anklage - was Kleindienst & Kreissl zur Last gelegt wird
Keine Ende im 2. Spitzel-Prozess: Die Verhandlung wurde auf 12. Februar 2004 vertagt! Somit gab es am Donnerstag wider Erwarten keine Urteile im Verfahren gegen Kleindienst, den ehemaligen freiheitlichen Polizeigewerkschafter und "Aufdecker" der Causa, sowie den früheren Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Kreissl. Staatsanwalt Klackl will weitere Zeugen hören, um seinen Vorwurf zu untermauern, Kleindienst habe eine geheime Polizei-Aktion und somit ein Amtsgeheimnis verraten.
Der Prozess um die so genannte Spitzelaffäre wurde neu aufgerollt, nachdem das Wiener Oberlandesgericht im vergangenen Februar die Urteile für Kleindienst, den freiheitlichen Ex-Polizeigewerkschafter und "Aufdecker" der Causa, sowie den früheren Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Kreissl wegen Verfahrensmängeln aufgehoben hatte.
Der Hintergrund
Kleindienst soll von Kreissl gebeten worden sein, den Termin für eine groß angelegte, geheime Drogen-Razzia zu erfragen, "damit ihn die FPÖ ausschlachten kann", wie Kleindienst behauptet. Die Wiener FPÖ habe vor der Razzia nämlich Zeitungsinserate mit der Forderung, die ausufernde Kriminalität zu bekämpfen, schalten wollen. Kreissl und die FPÖ weisen diese Darstellung entschieden zurück.
Da ein Kameramann derzeit in Kalifornien weilt, der bei der Razzia vor Ort war und im Zeugenstand eventuell erklären könnte, woher er den Termin kannte, musste Richter Wilhelm Mende vertagen. Womöglich werden zum nächsten Verhandlungstag weitere Medienvertreter geladen. Michael Kreissl bestand zusätzlich auf der Einvernahme von zwei Wiener FPÖ-Funktionären.
In der Spitzel-Affäre ging es hauptsächlich um die - angeblich auch politisch motivierte - Weitergabe personenbezogener, geheimer Daten aus dem zentralen Polizeicomputer. Auch von Geldflüssen war ursprünglich die Rede gewesen.
Zunächst wurden in diesem Zusammenhang unter anderem Erhebungen gegen zahlreiche führende FPÖ-Funktionäre wie den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, Justizminister Dieter Böhmdorfer, den Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas oder Volksanwalt Ewald Stadler geführt, welche die Staatsanwaltschaft jedoch mangels an Beweisen bzw. wegen Verjährung einstellte.
Angeklagt wurden schließlich nur Kleindienst und Kreissl, von ursprünglich 47 so genannten "Faktenkreisen" blieben lediglich zwei Anklagepunkte übrig. Im Vorjahr wurden die beiden Beschuldigten im ersten Rechtsgang wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile im vergangenen Februar wegen Verfahrensmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung an.
Das Urteil im 1. Spitzel-Prozess
Die beiden hatten im September 2002 für den angeblichen Verrat von Amtsgeheimnissen je sechs Monate bedingt ausgefasst. Einerseits handelte es sich dabei um einen Bericht über Nuklearkriminalität, den Kleindienst an die Medien weiter gegeben haben soll, obwohl dieser als Verschluss-Akt eingestuft war. Andererseits soll Kreissl Kleindienst gebeten haben, den Termin für eine geheime Drogen-Razzia zu erfragen, "damit ihn die FPÖ ausschlachten kann".
Zum Hintergrund der so genannten Spitzel-Affäre - ursprünglich waren auch Erhebungen gegen zahlreiche führende FPÖ-Funktionäre im Gang - wollten sich Kleindienst und sein Verteidiger nicht mehr äußern. "Es sind zwei klitzekleine Fakten, die übrig geblieben sind und die die Verteidigung fast zum Schmunzeln anregen", bemerkte der Anwalt. (APA/red)
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