Mittwoch, 5. März 2003

Tschetschene in Vergewaltigungs-Prozess verurteilt

  • Acht Jahre Haft - Urteil noch nicht rechtskräftig

Ein 40-jähriger Tschetschene wurde am Mittwoch in einem Geschwornenprozess im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung am Landesgericht Linz zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten war unter anderem vorgeworfen worden, er habe in einem Linzer Asylantenheim eine hochschwangere Russin vergewaltigt.

Der Vorfall soll sich in der Nacht zum 8. Juli 2002 zugetragen haben. Der Tschetschene habe in dem Asylantenheim in Linz laut Anklage zuerst gemeinsam mit zwei Landsmännern den Freund der Russin mit einem Messer bedroht, ihn zum Verlassen des Zimmers gezwungen und ihm auch Schnittwunden zugefügt. Dann habe der Angeklagte auch die im neunten Monat schwangere Russin mit dem Messer bedroht und sie schließlich vergewaltigt. Dabei habe er gesagt: "Die Russen haben in Tschetschenien auch schwangere Frauen vergewaltigt".

Anklage auch auf Erpressung
Außerdem habe der Tschetschene auch versucht, der Russin Gutscheine für Lebensmittel unter der Drohung abzunehmen, sonst würde diese ihren Freund nie mehr wiedersehen. Die Anklage lautete daher nicht nur auf Vergewaltigung sondern auch auf Erpressung sowie - wegen der dem Freund der Frau zugefügten Schnittwunden - auch auf Körperverletzung.

Schwer belastet wurde der Angeklagte durch ein DNA-Gutachten, demnach wurden bei der Frau eindeutig seine Spermaspuren festgestellt, was auf die vollzogene Vergewaltigung schließen lasse, so der Gutachter. Der 40-jährige beteuerte demgegenüber, die Russin sei mit sexuellen Handlungen einverstanden gewesen, dabei sei es aber nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Daher müsse die Russin mit dem Sperma manipuliert haben, nur so sei das DNA-Gutachten erklärbar.

Das Gericht sprach ihn dennoch schuldig im Sinne der Anklage. Neben der Haftstrafe wurde der Tschetschene zu 5.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verurteilt. Er legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

5.3.2003 19:40