Misshandlungs-Vorwürfe gegen Wiener Polizeibeamte
- Drogen-Dealer soll bei Verhör verprügelt worden sein
- Staatsanwaltschaft bestätigt Vorerhebungen gegen drei Beamte

Schwere Vorwürfe gegen drei Wiener Polizeibeamte! Ein in der Vorwoche wegen Drogenhandels im Wiener Landesgericht verurteilter Mann soll bei seiner Einvernahme im Wiener Sicherheitsbüro bedroht, beschimpft und brutal verprügelt worden sein. "Gegen drei Beamte sind wegen den Misshandlungsvorwürfen Vorerhebungen eingeleitet worden", bestätigte Helmut Kellner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien.
Ob - wie der "Falter" schreibt - in Richtung Amtsmissbrauch, Quälen eines Gefangenen und schwere Nötigung ermittelt wird, wollte Kellner nicht kommentieren. Dies entspreche nicht der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft. Das Gericht werde jetzt zunächst einmal die Polizisten laden und förmlich zu den Vorwürfen befragen. Nach ihren Aussagen werde die Anklagebehörde über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte Kellner.
Laut "Falter" hat der 33-jährige Emmanuel K. in seiner Verhandlung schwere Vorwürfe gegen das Sicherheitsbüro erhoben. Er sei bei dem Polizei-Verhör von einem Beamten vor zwei weiteren anwesenden Kollegen immer wieder geschlagen worden. "Sie haben mir gedroht, dass sie Elektroschockgeräte und Pistolen einsetzen werden, wenn ich nicht gestehe. Dann haben sie gesagt, dass ich durch das Fenster springen soll", zitiert die Wochenzeitung den mehrfach nach dem Suchtmittelgesetz vorbestraften Dealer.
"Ich habe mich geduckt, dann hat er mich im Gesicht erwischt. Er schlug mich aufs Ohr, aufs Jochbein und auf den Unterkiefer," heißt es weiter. Nur deswegen soll Emmanuel K. vor der Polizei schließlich fälschlicherweise zugegeben haben, nicht nur vier, sondern zehn Kilogramm Cannabis verkauft zu haben.
Wie sein Anwalt Philipp Winkler am Dienstag im APA-Gespräch erklärte, wurde Emmanuel K. diese Version in seinem Prozess auch abgenommen: "Der Schöffensenat hat ihm im Zweifel geglaubt. Er wurde entgegen der Anklage nur wegen vier Kilo verurteilt."
Der vorsitzende Richter habe dies mit den widersprüchlichen Angaben der als Zeugen vernommenen Polizisten sowie objektivierten Verletzungsspuren begründet, erinnerte sich Winkler: "Es war so, dass K. nach der Einvernahme im Spital war und sich nur mehr flüssig ernähren hat können."
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