Schwarz-Blau: Jugendgerichtshof soll aufgelöst werden
- Fekter: Justizbereich fertig verhandelt, über Minister nicht gesprochen
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Wenn die schwarz-blaue Koalition fortgesetzt wird, wird aller Voraussicht nach der Jugendgerichtshof (JGH) doch aufgelöst. Die ÖVP - die zwischenzeitlich Skepsis geäußert hatte - würde diesem Wunsch von Justizminister Dieter Böhmdorfer Rechnung tragen, erklärte ÖVP-Justizsprecherin und Verhandlerin Maria Fekter.
Die Verhandlungen zum Justizbereich sind bereits abgeschlossen. Über die Frage, wer Justizminister wird, wurde nicht gesprochen.
Die Justiz-Verhandler Fekter und Böhmdorfer haben ein "relativ umfangreiches Pensum an Themen abgearbeitet" und den Chef-Verhandlern ein langes Sachpapier übermittelt. Was sich davon im Koalitionsübereinkommen wieder finden werde, könne sie nicht sagen, meinte Fekter. Aufgenommen wurde in das Papier "alles, was derzeit im Justizministerium schon in der Pipeline ist", wie z.B. die Reformen des Vorverfahrens und des Außerstreitverfahrens, das Personenschutzgesetz, die Eigenkapitalersatz-Regelung, die geplanten Änderungen beim Schadenersatz (immaterielle Schäden) und "viele EU-Umsetzungen".
Zum JGH sagte Fekter: "Ich glaube, dass der Konsens, der schon einmal geherrscht hat, wieder auflebt und dass man eine bundeseinheitliche Jugendgerichtsbarkeit schaffen wird." Das bedeutet, dass das - wegen der vorzeitigen Neuwahlen zunächst nicht umgesetzte - Vorhaben Böhmdorfers, den JGH nicht nur an das Straf-Landesgericht zu übersiedeln, sondern ihn auch organisatorisch dort einzugliedern, verwirklicht wird. "Anders kann man das Problem, dass man im Straf-Landesgericht freie Kapazitäten hat, während es beim JGH einen riesen Mangel gibt, nicht lösen, weil man Richter nicht versetzen kann", erklärte Fekter die Zustimmung der ÖVP.
In den Verhandlungen habe sie auch einige ihr besonders wichtige Anliegen durchsetzen können, berichtete Fekter. Dazu zählt, dass Eheverträge disponibler gemacht werden, bei Sexualtätern Auflagen wie z.B. für Therapien erleichtert und insgesamt die Auflagen und Weisungen intensiver nutzbar gemacht werden. Fekter plädiert z.B. für die Kombinationsmöglichkeit von Geldstrafe oder Geldbuße mit gemeinnützigen Tätigkeiten. Auch im Wirtschaftsbereich habe sie einige Wünsche in das Verhandlungspapier einbringen können, z.B. dass man eine Lösung beim Problem der "schikanösen" Zahlungsverweigerung finden muss.
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