Sonntag, 2. März 2003

Bestellung der 59 Universitätsräte verfassungswidrig?

  • Bestellung von Krünes verstößt gegen Universitätsgesetz
  • Verfassungsrechtler Mayer zu "profil": Räte-Bestellung nichtig

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, dürfte die durch die Regierung im Wege eines so genannten Umlaufbeschlusses erfolgte Bestellung von 59 Universitätsräten verfassungswidrig sein. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärt gegenüber "profil", dass seit der Verfassungsnovelle 1997 mehr als die Hälfte der Regierungsmitglieder anwesend sein müssen, damit die Regierung beschlussfähig ist.

Weil bei einem Umlaufbeschluss aber niemand "anwesend" ist, sei auch keine Beschlussfähigkeit gegeben. Mayer ist daher der Ansicht, dass der Beschluss und die Bestellung der Räte nichtig sind.

Krünes-Bestellung ist rechtswidrig
Die Bestellung des ehemaligen Verteidigungsministers Helmut Krünes (FPÖ) als Rat für die Wiener Technische Universität weist noch einen zusätzlichen Mangel auf: Laut Universitätsgesetz darf niemand als Rat fungieren, der in den letzten vier Jahren als Funktionär einer politischen Partei fungiert hat. Krünes war bis März 2002 stellvertretender Paretiobmann der FPÖ Niederösterreich. Verfassungsrechtler Mayer: "Auch das ist rechtswidrig." Helmut Krünes wollte gegenüber "profil" keinen Kommentar abgeben.

2.3.2003 09:52