"Legalisierung" von Prozessabsprachen
- Ottensteiner Richterseminar für Hauptverhandlungs-Reform
- Prozessabsprachen ermöglichen, Geschworene abschaffen
Beim Ottensteiner Richterseminar hat sich Strafrechtler Reinhard Moos für eine grundlegende Reform der Hauptverhandlung im Strafprozess ausgesprochen. Derzeit liegt wegen der Neuwahl die Reform des Vorverfahrens auf Eis.
Moos deponierte Forderungen, die mit "gewohnten Denkbahnen" brechen: Die Schwurgerichte sollten abgeschafft, Prozessabsprachen zwischen Täter und Gericht gesetzlich ermöglicht, den Prozess-Parteien ein Zeugen-Vernehmungsrecht eingeräumt werden.
Zudem will Moos der Strafbemessung mit einer zweigeteilten HV mehr Gewicht geben.
Vereinbarungen derzeit nur unter der Hand
Prozessabsprachen mit genauen Vorgaben, begrenzt auf die kollegialrichterliche Zuständigkeit, sollen als "konsensuale Verfahrensverkürzung" per Gesetz ermöglicht werden. Derzeit fänden Vereinbarungen zwischen Staatsanwalt bzw. Gericht und Täter über eine Strafmilderung bei Geständnis "nur unter der Hand" statt. Sie aus der "Dunkelzone" zu holen und in "rechtsstaatlichen und vernünftigen Grenzen" zu erlauben, sollte "diskutabel" sein, meinte Moos.
Vorbilder gibt es: In Deutschland erklären Höchstrichter seit einigen Jahren Absprachen in bestimmten Grenzen für zulässig, in der Schweiz sind sie in einem Reform-Entwurf als "abgekürztes Verfahren" enthalten. Auch in Österreich gebe es Ansätze, z.B. in der Kronzeugenregelung oder bei der Diversion.
Zeitgemäß
Außerdem plädiert Moos für zeitgemäße Verhandlungsformen: In Verfahren mit Verteidigerzwang sollte Parteien, Verteidiger und Staatsanwalt ein Vernehmungsrecht eingeräumt werden. Erst soll der Richter den Angeklagten, dann der Ankläger die von ihm benannten Zeugen und danach der Verteidiger "seine" Zeugen selbst vernehmen. Derzeit vernimmt vor allem der Richter die Zeugen, die Parteien dürfen danach Fragen stellen.
Mit der Zweiteilung der Hauptverhandlung - in einen Teil über die Schuld- und danach einen über die Straffrage - will Moos das derzeitige "Stiefkind" Strafbemessung aufwerten. Wichtige Fakten im Umfeld der Tat und der Täterpersönlichkeit würden damit genauer erhoben - und dies, ohne dass negative Ergebnisse dazu schon unbewusst in die Entscheidung über die Schuld einfließen, meinte Moos. Deutlich aufgewertet haben will er auch die Rolle der Opfer und Geschädigten.
Geschworene abschaffen?
Schließlich müsse man sich endlich auch der Frage der Abschaffung der Geschworenengerichte stellen, betonte der Strafrechtler. Die politischen Gründe für deren Einführung seien "längst obsolet geworden, denn die Unabhängigkeit der Berufsrichter steht außer Zweifel". Und die Schwurgerichte hätten große Mängel, der größte sei, dass ihre Beweiswürdigung praktisch nicht anfechtbar ist. An ihre Stelle sollten "große Schöffengerichte" mit drei Berufs- und drei Laienrichtern treten, schlägt Moos vor.
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