Freitag, 21. Februar 2003

US-Gerichte strafen Hacker zu schwer

  • Anwaltsvereinigung: Höhere Strafen sind kontraproduktiv

Verhängen US-Gerichte zu schwere Strafen gegen Hacker? In einer Stellungnahme an den US-Kongress vertritt die größte Vereinigung von US-Strafverteidigern diese Position. Ihrer Meinung nach begründen die Gerichte ihre Urteile auf Schadensangaben, die leicht zu manipulieren sind und so zu weit höheren Strafen führen oder den Angeklagten zu einem Handel mit der Staatsanwaltschaft zwingen.

Die "National Association of Criminal Defense Lawyers" (NACL) hat einen Bericht zusammen mit der "Electronic Frontier Foundation" (EFF) und dem "Sentencing Project" nach dem Studium von 55 Fällen von Computer-Vergehen verfasst.

Diebstahl, nicht Terrorismus
"Der Großteil der Vergehen waren verärgerte Beschäftige, die sich an ihrem Unternehmen rächen oder ihr Wissen zu Geld machen wollten", heißt in der Stellungnahme. Solche Vergehen sollten wie Diebstahl oder vergleichbare Betrugsfälle beurteilt werden und nicht als eine Form von Terrorismus. Diese harten Strafen werden vor allem durch die Angst vor "Worst-Case-Scenarios" verhängt.

Keine Verschärfung notwendig
Die Stellungnahme der NACL wurde zu dem geplanten "Homeland Security Act 2002" verfasst. In diesem Gesetzesvorschlag vor dem US-Kongress sind unter anderem schwerste Strafen für Computer-Vergehen vorgesehen. So könnten Hacker, die andere Personen gefährden, mit lebenslänglich bestraft werden. Die drei Organisationen sind allerdings der Meinung, dass für diese Fälle bereits ausreichende Regelungen bestehen. Dafür könnte aber die Verschärfung der Strafen den unerwünschten Effekt haben, dass Computerexperten, die eine Sicherheitslücke in der IT eines Unternehmens oder Behörde entdecken, diese aus Angst vor schweren Strafen nicht melden. (pte/red)

21.2.2003 10:04