Bub überlebte Bergtour mit Papa nicht - Prozess vertagt
- Neunjähriger starb an Überanstrengung

Nach dem tragischen Berg-Tod seines neunjährigen Sohnes in Tirol ist am Donnerstagnachmittag der angeklagte tschechische Vater nicht zum Prozess am Innsbrucker Landesgericht erschienen. Der 50-Jährige, dem "fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Bedingungen" vorgeworfen wird, entschuldigte sich per Brief für seine Nichtteilnahme. Da die Verhandlung ohne den Beschuldigten nicht möglich sei, wurde vertagt.
Die in tschechischer Schrift verfasste Nachricht langte Donnerstag früh bei Staatsanwalt Richard Freyschlag ein. Das auf vier Seiten verfasste Schreiben wurde erst während der Verhandlung von einer Dolmetscherin simultan übersetzt. Darin entschuldigte sich der Angeklagte für sein Fernbleiben. Er habe die Ladung wegen der "Straftat, die ich nicht begangen habe", zu kurzfristig erhalten und könne deshalb nicht nach Innsbruck kommen. Der Beschuldigte sei einverstanden, die Verhandlung in seiner Abwesenheit durchzuführen.
"Das geht nicht", erklärten der Staatsanwalt und Richter Anton Mayr unisono. Der 50-Jährige sei noch nicht gerichtlich einvernommen worden, lautete die Begründung. Die Dolmetscherin wurde angewiesen, den Brief schriftlich zu übersetzen. Anschließend werde Staatsanwalt Freyschlag die weitere Vorgehensweise entscheiden: Entweder wird die Verhandlung in Innsbruck erneut ausgeschrieben oder überhaupt einem tschechischen Gericht übertragen, führte Mayr aus. Der Beschluss soll frühestens in 14 Tagen gefällt werden.
Jozef T. wird angelastet, am 27. und 28.Oktober 2002 im Osttiroler Gemeindegebiet von Prägraten fahrlässig den Tod seines Sohnes Jakub herbeigeführt zu haben. Der Beschuldigte hatte damals für sich und seinen Sohn sowie für zehn weitere Landsleute eine viertägige Bergtour im Virgen- und Defreggental organisiert. Die Truppe wollte jede Nacht in einer anderen Hütte schlafen.
"Trotz starken Windes, extremer Kälte und knietiefem Schnee" habe der Vater alleine mit seinem Sohn den 3.371 Meter hohen Keesegg bestiegen. Jakub sei darüber hinaus bereits in "schlechter körperlicher Verfassung" und lediglich mit einem dünnen Anorak sowie einer dünnen Jogging-Hose bekleidet gewesen. Wegen "falscher Routenplanung" hätten die beiden nur mit einem Campingschlafsack und ohne Zelt "bei Windgeschwindigkeiten zwischen 110 und 130 Kilometer/Stunde und einer Temperatur von minus fünf bis 9,5 Grad Celsius im Freien biwakiert, so dass Jakub T. an Unterkühlung bei körperlichem Erschöpfungszustand verstarb", hieß es in der Anklageschrift. Der Vater hätte eine andere, viel kürzere Route wählen sollen, sagte Freyschlag. In einer Stunde hätten sie etwa bei der "Reichenbergerhütte", in der die Gruppe einen Tag zuvor genächtigt hatte, sein können.
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